Bodenschutz beim Bauen

Bodenkundliche Baubegleitung

Die Bodenkundliche Baubegleitung entspricht der fachlichen Baubegleitung und ist vor allem für größere Bauvorhaben sinnvoll. Sie bezieht sich auf Böden, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen erfüllen sollen (z.B. forst- oder landwirtschaftliche, gärtnerische) oder unter Grünflächen sowie als Haus- und Kleingärten genutzte Böden.

Die Bodenkundliche Baubegleitung sollte von bodenkundlich ausgebildetem Fachpersonal mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen durchgeführt werden. Die Aufgaben können von den meisten Unternehmen durchgeführt werden, die bodenkundliche Leistungen anbieten. Inzwischen können auch die Leistungen berufsbegleitend zertifizierter bodenkundlicher Baubegleiter*innen in Anspruch genommen werden.

Die Bodenkundliche Baubegleitung übernimmt die Planung und Kontrolle von Maßnahmen zum Schutz des Bodens auf Baustellen und berät die Bauleitung zu bodenkundlichen Themen. In Deutschland ist die Bodenkundliche Baubegleitung zurzeit nicht verpflichtend eingeführt und daher meist nur beratend tätig. Die Novelle der Bundes-Bodenschutzverordnung sieht vor, dass zukünftig in Einzelfällen bei Baumaßnahmen auf einer Fläche von mehr als 3.000 m² behördlicherseits die Beauftragung einer Bodenkundlichen Baubegleitung gefordert werden kann.

  • Aufgaben der Bodenkundlichen Baubegleitung bei Planung, Durchführung und Folgenutzung (nach DIN 19639)

    • Übernahme von Leistungen des vorsorgenden Bodenschutzes während der (Vor-)Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens sowie nach Bauabschluss
    • Prüfen und Erstellen von Planungs- und Datengrundlagen unter Berücksichtigung bodenschutzfachlicher Anforderungen und von behördlichen Auflagen
    • Erstellen eines Bodenschutzkonzepts mit den aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen und Darstellung in einem Bodenschutzplan (z.B. mit Vorgaben zum Schutz des Bodens vor Verdichtungen, für den Bodenabtrag, für die Lagerung und für den (Wieder)-Einbau von Bodenmaterial, zur Festlegung von Tabu-Flächen, zu Rekultivierungszielen etc.) (siehe Grafik rechts)
    • Teilnahme an Baubesprechungen
    • Beratung und Dokumentation bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen, Abweichungen vom Bodenschutzkonzept)
    • Kontrolle der Bauausführung hinsichtlich der Einhaltung des Bodenschutzkonzepts
    • Abstimmung zwischen Vorhabensträger und Behörden bei bodenrelevanten Themen, Beratung zur Umsetzung der behördlichen Auflagen zum Bodenschutz
    • Dokumentieren der technischen Ausführung bodenrelevanter Maßnahmen
    • Vermittlung nötiger Kenntnisse für Bauausführende und -beteiligte (z.B. Unterweisung von Arbeitsmethoden, Erklärung von Arbeitsabläufen oder Bodenschutzmaßnahmen)
    • Schaffung von Rechtssicherheit durch Begleitung von der (Vor-) Planung bis zur Abnahme der Fläche und durch Erfolgsmonitoring
  • Qualifizierung zur Bodenkundlichen Baubegleitung

    Der Schutz des Bodens bei Baumaßnahmen ist anspruchsvoll. Neben bodenkundlichem Fachwissen und den rechtlichen Grundlagen des Bodenschutzes sind grundlegende Kenntnisse über die Abläufe und die eingesetzte Technik auf der Baustelle gefordert. 

    Die Bodenkundliche Baubegleitung muss im Austausch mit ausführenden Baufirmen und Maßnahmenträgern praktikable Lösungen für die Erfüllung der bodenschutzfachlichen und bodenschutzrechtlichen Anforderungen finden.

    Bei großen komplexen Infrastrukturmaßnahmen, wie zum Beispiel im Bundesfernstraßenbau oder dem Ausbau der Infrastruktur für den Transport der erneuerbaren Energien wird heute regelmäßig eine Bodenkundliche Baubegleitung gefordert. Bereits in der Planungs- und Zulassungsphase lassen sich so für den Boden nicht wiedergutzumachende Fehler und damit Folgekosten für die Vorhabensträger vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass durch eine Bodenkundliche Baubegleitung meist auch die Akzeptanz zur Umsetzung bodenschonender Maßnahmen während einer Baumaßnahme bei den Betroffenen steigt.

    Mit der Novelle der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung können Behörden zukünftig in Einzelfällen und bei Baumaßnahmen auf einer Fläche von mehr als 3.000 m² die Beauftragung einer Bodenkundlichen Baubegleitung einfordern. Sind empfindliche oder schutzwürdige Böden betroffen, fordern Genehmigungsbehörden bereits heute Maßnahmen zum Bodenschutz und eine Bodenkundliche Baubegleitung.

    In Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück bietet der Bundesverband Boden e.V. als gemeinnützige Institution eine berufsbegleitende Zusatzqualifikation mit Hochschulzertifikat an. Es werden die planerischen und bodenschutzrechtlichen Grundlagen sowie Kenntnisse der Bodenphysik und Bautechnik vermittelt. Neben der Vorstellung von Vermeidungsmaßnahmen werden im Kurs Möglichkeiten der Folgebewirtschaftung und grundlegendes Kommunikationswissen vermittelt. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil sowie einer Geländeprüfung (Link zur Zertifizierung auf der Webseite des BVB)