Mess- und Monitoringprogramme
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FFH-Artenmonitoring

Stand der Aktualisierung
11.03.2023
Lage der Messpunkte
Beschreibung
Es erfolgt eine Bestandsaufnahme der FFH-Arten, dabei werden eine festgelegte Anzahl von Stichproben nach standardisierter Erfassungs- und Bewertungsmethode untersucht. Die Ergebnisse werden in das bundesweite FFH-Artenmonitoring integriert.
Ziele
Ermittlung des Erhaltungszustandes der FFH-Arten in den biogeographischen Regionen (atlantisch / kontinental).
Erhobene Parameter
FFH Arten (ca. 95), für jede Art werden die Hauptparameter
▪ Habitatqualität
▪ Zustand der Population
▪ Beeinträchtigung
ermittelt
Beginn der Messungen
Anzahl Messpunkte
ca. 850 Stichprobeneinheiten
Verteilung der Messpunkte
Landesweite Erfassung, nach biogeographischen Regionen, zufallsverteilt
Messrhythmus
Artspezifisch zwischen 2 und 6 Jahren
Messmethode
Kontinuierliche Datenerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
Weitere Informationen
Link
https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/infosysteme/fundortkataster/
Ansprechperson(en)
  • Dr. Matthias Kaiser
    Fachbereich: Artenschutz, Vogelschutzwarte, LANUV-Artenschutzzentrum
    Telefon: 02361-305-3311