Mess- und Monitoringprogramme
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Bodendauerbeobachtung

Stand der Aktualisierung
24.02.2023
Lage der Messpunkte
Karte: Bodendauerbeobachtung

Bodendauerbeobachtung

Beschreibung
Durchführung von Untersuchungen zur Erfassung von Bodenveränderungen durch den Eintrag von Schadstoffen auf typischen Böden in NRW innerhalb standardisierter Messflächen.
Ziele
Langfristige Datengrundlage für den vorsorgenden Bodenschutz.
Durch dieses Frühwarnsystem sollen rechtzeitig negative Trends aufgedeckt und wirksame Gegenmaßnahmen ermöglicht werden.
Erhobene Parameter
▪ Bodenminerale
▪ Pufferkapazität
▪ Trockenrohdichte in Mineralboden
▪ Steingehalt
▪ Flächen bez. Humusmasse
▪ C- und N-Gehalt
▪ Körnungsanalyse
▪ pH Wert
▪ Austauschkationen: Na, K, Ca, Mg, Al, Fe, Mn, H
▪ Gesamt Nährstoffgehalt: Na, K, Ca, Mg, P, S, Al, Mn, Fe
▪ Schwermetalle: As, Cd, Cu, Cr, Ni, Zn, Tl, Pb, Hg
▪ Erfassung der Lumbriciden und Enchyträen
▪ Bodenmikrobiologische Untersuchungen (Basalatmung, Substrat induzierte Atmung, Dehydrogenaseaktivität) bis 2006
Beginn der Messungen
1995
Anzahl Messpunkte
20
Verteilung der Messpunkte
Vor allem an Standorten bei denen weitere Schadstoff-/ Säureeinträge schädliche Bodenveränderungen erwarten lassen wie an Waldstandorten, die generell gegenüber atmosphärischen Stoffeinträgen eine hohe Empfindlichkeit aufweisen (unterschiedlich empfindliche Böden und Referenzstandorte).
Messrhythmus
Bodenphysikalische und -chemische Untersuchungen:
▪ Bodenphysik: nur im Rahmen der Erstbeprobung untersucht
▪ Bodenchemie: alle 10 Jahre oder optional in weiteren oder kürzeren Zeitabständen

Bodenbiologische Untersuchungen:
▪ Bodenmikrobiologie bis 2006 alle 1 (Grünland) bis 3 Jahre (Wald). Wiederaufnahme der Untersuchungen zurzeit nicht geplant
▪ Bodenfauna alle 5 Jahre, bis jeder Standort 3 mal untersucht wurde. Dann Einstellung mit optionaler Wiederaufnahme nach 20 oder mehr Jahren
Messmethode
Kontinuierliche Datenerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • § 6 Abs. 3 LBodSchG (Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)
Weitere Informationen
Eine Veröffentlichung im Internet setzt voraus, dass die Flächen nicht flächenscharf dargestellt werden.
Link
Ansprechperson(en)
  • Dr. Chris Bamminger
    Fachbereich: Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie
    Telefon: 02361-305-1582

  • Ingrid Stempelmann
    Fachbereich: Bodenschutz, Altlasten, Ökotoxikologie
    Telefon: 02361-305-1394