Mess- und Monitoringprogramme
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Luftqualitätsüberwachungsmessnetz: Messverfahren mit Laboranalytik

Stand der Aktualisierung
24.03.2021
Lage der Messpunkte
Karte: LUQS Messverfahren mit Laboranalytik

LUQS Messverfahren mit Laboranalytik

Beschreibung
Das Messnetz erfasst und untersucht die Konzentrationen von Schadstoffen in der Luft. Bei Überschreitung festgelegter Grenzwerte / Alarmschwellen erfolgen Minderungsmaßnahmen. Die Messergebnisse sind ca. 6 Wochen nach Ablauf eines Messmonats verfügbar.
Ziele
Entsprechend der Vorgaben durch die EU Richtlinie zur Luftqualität:
▪ Erhaltung guter Luftqualität und die Verbesserung der Luftqualität, wo dies nicht der Fall ist
▪ Sicher stellen der Verfügbarkeit von sachdienlichen Informationen über die Luftqualität
▪ Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Luftqualität u.a. anhand von Grenzwerten / Alarmstufen
▪ Erfüllung von Berichtspflichten
Erhobene Parameter
▪ Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol (BTEX)
▪ Feinstaub PM10
▪ Feinstaub PM2,5
▪ Metalle im PM10
▪ PAK im PM10
▪ NO2 (Passivsammler)
▪ Ruß (EC/OC)
Beginn der Messungen
Anzahl Messpunkte
Ca. 130
Verteilung der Messpunkte
Landesweit, flächendeckend, gem. 39. BImSchV bzw. EU-Luftqualitätsrichtlinien an Belastungsschwerpunkten (Verkehr, Industrie) und im städtischen und ländlichen Hintergrund
Messrhythmus
Sammelzeiten zwischen 24 h und 4 Wochen (Passivsammler)
Messmethode
Regelmäßige Datenerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
enge Verknüpfung mit Programm "Kontinuierliches Luftqualitätsüberwachungsmessnetz (LUQS)"
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
  • Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstofffe in der Luft
  • Richtlinie 2015/1480 der Kommission vom 28. August 2015 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinien 2004/107/EG und 2008/50/EG
  • Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39.BImSchV
Weitere Informationen
Link
https://www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/diskontinuierliche-messungen
Ansprechperson(en)
  • Dr. Jutta Geiger
    Fachbereich: Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen
    Telefon: 02361-305-1529