Mess- und Monitoringprogramme
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Radiologische Fernüberwachung kerntechnischer Anlagen (RFÜ)

Stand der Aktualisierung
27.01.2023
Lage der Messpunkte
Karte: Radiologische Fernüberwachung (RFÜ)

Radiologische Fernüberwachung (RFÜ)

Beschreibung
Die radiologische Fernüberwachung (RFÜ) erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde und dient der Online-Überwachung der kerntechnischen Anlagen in NRW.
Ziele
Überwachung des bestimmungsgemäßen Betriebs von kerntechnischen Anlagen gem. dem "Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)" und der "Rahmenempfehlung für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken"
Erhobene Parameter
▪ Gamma-Ortsdosisleistung (ODL) (Anlagen spezifisch)
▪ Alpha-Beta-Aktivität (Anlagen spezifisch)
▪ Niederschlag (Intensität und Dauer) (Anlagen spezifisch)
▪ Windrichtung/Windgeschwindigkeit (Anlagen spezifisch)
▪ Strahlungsbilanz (Anlagen spezifisch)
▪ Aktivität der Abluft (Anlagen spezifisch)
▪ Aktivität des Abwassers (Anlagen spezifisch)
▪ Betriebsparameter (Anlagen spezifisch)
Beginn der Messungen
Anzahl Messpunkte
6 Standorte
Verteilung der Messpunkte
▪ Brennelement-Zwischenlager Ahaus (Transportbehälterlager Ahaus)
▪ Urananreicherungsanlage Gronau
▪ Forschungszentrum Jülich
▪ Thorium-Hochtemperaturreaktor Hamm-Uentrop
▪ Kernkraftwerk Würgassen
▪ Radiologische Messstelle im LANUV Essen (Wallneyer Straße)
Messrhythmus
Kontinuierliche Messung:
Im Internet zur Verfügung gestellt werden die Stundenmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistungsmesstellen (ODL) und des Niederschlags des letzten Tages und die ODL- und Niederschlags-Tagesmittelwerte für die letzten 30 Tage.
Messmethode
Kontinuierliche Datenerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
  • Rahmenempfehlung für die Fernüberwachung von Kernkraftwerken
  • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Weitere Informationen
Die Verantwortlichkeit liegt im Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE), in dessen Auftrag das LANUV den Betrieb und die Datenerhebung im RFÜ-System durchführt.

Ein spezielle Auswahl der Daten sind vom MWIKE zur aktuellen Veröffentlichung im Internet freigegeben (24-Stunden-Mittelwerte, Tagesmittelwerte der letzten 30 Tage):

http://www.rfue.nrw.de
Link
http://www.rfue.nrw.de
Ansprechperson(en)