Mess- und Monitoringprogramme
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Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt nach dem Strahlenschutzgesetz

Stand der Aktualisierung
17.02.2023
Lage der Messpunkte
Karte: Probenahmeorte für Lebens- und Futtermittel, Trink-, Grund-, Oberflächen- und Abwasser, Klärschlamm, Boden und Pflanzen

Probenahmeorte für Lebens- und Futtermittel, Trink-, Grund-, Oberflächen- und Abwasser, Klärschlamm, Boden und Pflanzen

Karte: Messpunkte für In-Situ-Messungen des Bodens

Messpunkte für In-Situ-Messungen des Bodens

Beschreibung
Das StrlSchG regelt in der AVV IMIS die flächendeckende radiologische Untersuchung an Lebens- und Futtermitteln, Trink-, Grundwasser und oberirdischen Gewässern (außer Bundeswasserstraßen), Abwasser, Klärschlamm, Boden und Pflanzen.
Ziele
Die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt erfolgt zum Schutz der Bevölkerung. Die ermittelten Messdaten sollen eine Beurteilung ermöglichen, in welchem Maße der Mensch und die Umwelt ionisierender Strahlung durch Kontaminationen ausgesetzt sind.
Erhobene Parameter
▪ Gammaspektrometrie
▪ In-Situ-Messungen
▪ Strontiumanalysen
▪ Tritiumanalysen
Beginn der Messungen
1986
Anzahl Messpunkte
ca. 80 Probenahmeorte im Regierungsbezirk Köln und 75 In-Situ-Messpunkte in Nordrhein-Westfalen
Verteilung der Messpunkte
möglichst flächendeckend
Messrhythmus
abhängig vom Umweltbereich: monatlich bis jährlich
Messmethode
Regelmäßige Datenerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
Integriertes Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (IMIS)
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • Richtlinie zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom
  • Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz)
Weitere Informationen
In Folge des Reaktorunfalls von Tschernobyl wurde 1986 das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) erlassen, das die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung regelte. Im Jahr 2017 trat das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Kraft, welches das StrVG ablöste. Die Durchführung des Messprogramms ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem (AVV IMIS) geregelt. Sie unterscheidet zwischen Routinebetrieb und Intensivbetrieb, z.B. bei einem radiologischen Ereignisfall. Häufigkeit und Anzahl der Probenentnahmen und Messungen sowie die Art der Messungen werden durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) festgelegt. Die im LANUV NRW integrierte amtliche Messstelle ist zum einen zuständig für das Gebiet des Regierungsbezirks Köln. Jährlich werden hier flächendeckend radiologische Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln, Trink-, Grundwasser und oberirdische Gewässer (außer Bundeswasserstraßen), Abwasser, Klärschlamm, Boden und Pflanzen durchgeführt. Die ermittelten Messdaten werden über das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) an die Zentralstelle des Bundes (Bundesamt für Strahlenschutz) übermittelt. Zum anderen kommt in der Messstelle auch ein mobiles In-Situ-Messsystem innerhalb Nordrhein-Westfalens zum Einsatz, das direkt vor Ort die Radioaktivität in und auf dem Boden misst. Die Messergebnisse können noch vom Gelände aus mittels Mobilfunk an die zuständige Bundesleitstelle übermittelt werden.
Link
https://www.bfs.de/DE/themen/ion/notfallschutz/bfs/umwelt/imis.html
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