Mess- und Monitoringprogramme
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Grundwasserbeschaffenheit

Stand der Aktualisierung
23.03.2021
Lage der Messpunkte
Karte:

Beschreibung
Zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit werden Untersuchungen an landeseigenen Grundwasser-Messstellen sowie an Betreiber-Messstellen, z.B. im Rahmen der Rohwasser- und Deponieüberwachung durchgeführt.
Ziele
▪ Erfassen der natürlichen, geogen geprägten Grundwasserbeschaffenheit
▪ Erkennen von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit
▪ EG-WRRL: Grundlagendaten für den Zustand der Grundwasserkörper und Einhaltung eines guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper durch Überwachung ausgewählter Messstellen
Erhobene Parameter
Allgemeine chemisch-physikalische Parameter,
Nährstoffe, Metalle, Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel, Industriechemikalien
Beginn der Messungen
▪ Allgemeine Überwachung der GW-Beschaffenheit seit Gründung LANUV, zuvor LUA und LWA sowie StUÄ, bzw. STÄWA (LAWA-Beschluss seit 1984).
▪ EG-WRRL: Berichtrstattung seit 2007, Beginn der Messung teilweise auch älter.
▪ EU-Nitratberichte: Berichterstattung zu Nitrat an den dafür festgelegten Messstellen seit 1991
Anzahl Messpunkte
▪ Grundwassermonitoring gemäß EG-WRRL an 1560 Messstellen. Davon sind 830 landeseigene Grundwassermessstellen, 360 Rohwasserbrunnen von Wasserversorgern und 370 nicht-landeseigene Grundwassermessstellen von Wasserversorgern, Wasserverbänden etc. (Zahlen auf Zehnerwerte auf- bzw. abgerundet. DB-Stand: April 2019). ▪ Der NRW-Anteil des bundesweiten Messnetzes für die EU-Nitratberichte besteht aus 61 Grundwassermessstellen, die von einer Nutzung durch Landwirtschaft (Acker, Grünland) beeinflusst sind.
Verteilung der Messpunkte
Die Messstellen des EG-WRRL-Messnetzes sind nach dem Verteilungsschlüssel auf alle 275 Grundwasserkörper in NRW verteilt.
Messrhythmus
▪ Allgemein:Untersuchung i.d.R. 1 mal pro Jahr. Für EG-WRRL: i.d.R. 1 mal pro Jahr. Ausnahmeparameter (z.B. PSM in Grundwasserkörpern ohne bisherige Auffälligkeit):
▪ Probennahme mindestens 1 mal im Bewirtschaftungszyklus (6 Jahre).
Bei den Messstellen, die zu Grundwasserkörpern gehören, in denen der gute Zustand noch nicht erreicht wurde, erfolgt die Probenahme 1x jährlich.
▪ Für den EU-Nitratbericht liegen im Idealfall vier Untersuchungsergebnisse zum Parameter Nitrat für den zu berichtenden Vierjahreszeitraum vor, die dann zu einem Messstellenmittelwert zusammengefasst werden.
▪ Rohwassermessstellen (Förderbrunnen): Untersuchung nach wasserrechtlichen Vorgaben oder Rohwasserrichtlinie
Messmethode
Regelmäßige Datenerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL)
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (EG-WRRL).
  • Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Diese Richtlinie ist die Grundlage für die alle vier Jahre zu erstellenden Nitratberichte an die EU-Kommission (EU-Nitratberichte).
Weitere Informationen
Link
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/grundwasser/beschaffenheit/
Ansprechperson(en)
  • Florian Schindler
    Fachbereich: Grundwasser, Wasserversorgung und Trinkwasser, Lagerstättenabbau
    Telefon: 02361-305-2848

  • Dr. Sabine Bergmann
    Fachbereich: Grundwasser, Wasserversorgung und Trinkwasser, Lagerstättenabbau
    Telefon: 02361-305-2209