Grundwasserbeschaffenheit
Stand der Aktualisierung |
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23.03.2021 |
Lage der Messpunkte |
Beschreibung |
Zur Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit werden Untersuchungen an landeseigenen Grundwasser-Messstellen sowie an Betreiber-Messstellen, z.B. im Rahmen der Rohwasser- und Deponieüberwachung durchgeführt. |
Ziele |
▪ Erfassen der natürlichen, geogen geprägten Grundwasserbeschaffenheit ▪ Erkennen von Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit ▪ EG-WRRL: Grundlagendaten für den Zustand der Grundwasserkörper und Einhaltung eines guten chemischen Zustands der Grundwasserkörper durch Überwachung ausgewählter Messstellen |
Erhobene Parameter |
Allgemeine chemisch-physikalische Parameter, Nährstoffe, Metalle, Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel, Industriechemikalien |
Beginn der Messungen |
▪ Allgemeine Überwachung der GW-Beschaffenheit seit Gründung LANUV, zuvor LUA und LWA sowie StUÄ, bzw. STÄWA (LAWA-Beschluss seit 1984). ▪ EG-WRRL: Berichtrstattung seit 2007, Beginn der Messung teilweise auch älter. ▪ EU-Nitratberichte: Berichterstattung zu Nitrat an den dafür festgelegten Messstellen seit 1991 |
Anzahl Messpunkte |
▪ Grundwassermonitoring gemäß EG-WRRL an 1560 Messstellen. Davon sind 830 landeseigene Grundwassermessstellen, 360 Rohwasserbrunnen von Wasserversorgern und 370 nicht-landeseigene Grundwassermessstellen von Wasserversorgern, Wasserverbänden etc. (Zahlen auf Zehnerwerte auf- bzw. abgerundet. DB-Stand: April 2019). ▪ Der NRW-Anteil des bundesweiten Messnetzes für die EU-Nitratberichte besteht aus 61 Grundwassermessstellen, die von einer Nutzung durch Landwirtschaft (Acker, Grünland) beeinflusst sind. |
Verteilung der Messpunkte |
Die Messstellen des EG-WRRL-Messnetzes sind nach dem Verteilungsschlüssel auf alle 275 Grundwasserkörper in NRW verteilt. |
Messrhythmus |
▪ Allgemein:Untersuchung i.d.R. 1 mal pro Jahr. Für EG-WRRL: i.d.R. 1 mal pro Jahr. Ausnahmeparameter (z.B. PSM in Grundwasserkörpern ohne bisherige Auffälligkeit): ▪ Probennahme mindestens 1 mal im Bewirtschaftungszyklus (6 Jahre). Bei den Messstellen, die zu Grundwasserkörpern gehören, in denen der gute Zustand noch nicht erreicht wurde, erfolgt die Probenahme 1x jährlich. ▪ Für den EU-Nitratbericht liegen im Idealfall vier Untersuchungsergebnisse zum Parameter Nitrat für den zu berichtenden Vierjahreszeitraum vor, die dann zu einem Messstellenmittelwert zusammengefasst werden. ▪ Rohwassermessstellen (Förderbrunnen): Untersuchung nach wasserrechtlichen Vorgaben oder Rohwasserrichtlinie |
Messmethode |
Regelmäßige Datenerhebung |
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen |
EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) |
Enthaltene Messnetze |
Gesetzliche Grundlage(n) |
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Weitere Informationen |
Link |
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/grundwasser/beschaffenheit/ |
Ansprechperson(en) |
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