Mess- und Monitoringprogramme
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Chemische Überwachung Abwasser

Stand der Aktualisierung
08.02.2023
Lage der Messpunkte
Karte: Direkteinleiter

Direkteinleiter

Karte: Indirekteinleiter

Indirekteinleiter

Beschreibung
Messstellen und Grenzwerte werden aus FIS-AbwAG und ELKA ins LIMS importiert.
Überwachungshäufigkeiten werden mit den OWB und UWB abgestimmt.
Grenzwertverletzungen werden direkt mitgeteilt.
Allgemeine Ergebnismitteilungen erfolgt über Datenbankkopplungen.
Ziele
▪ Überwachung von Abwassereinleitungen nach §§ 93 und 94 LWG zur Überwachung wasserrechtlicher Bescheide der Bezirksregierungen oder der Unteren Wasserbehörden
▪ Erhebung der Abwasserabgabe
Erhobene Parameter
Untersuchungsumfang nach AbwV und AbwAG
Sonderanforderungen bei schlechtem chemischen Zustand von Gewässern, dann entsprechender Umfang nach OGewV
Beginn der Messungen
▪ Direkteinleiter seit LANUV Gründung, vorher StUÄ
▪ Indirekteinleiter seit 2012
Anzahl Messpunkte
▪ 1609 Abwasser Direkteinleiter § 94 LWG/AbwAG
▪ 1294 Abwasser Indirekteinleiter § 93 LWG
Verteilung der Messpunkte
landesweit
Messrhythmus
0 - 24 Proben jährlich pro Messstelle, je nach Anforderung der zuständigen Wasserbehörde
Messmethode
Einzelerhebung
Zugehörigkeit zu anderen Mess- und Monitoringprogrammen
Enthaltene Messnetze
Gesetzliche Grundlage(n)
  • Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG)
  • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
  • Landeswassergesetz - LWG
  • Nordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes - (Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen - AbwAG NRW)
  • Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
  • Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR )
  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Text von Bedeutung für den EWR
  • Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG)
  • Nordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes - (Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen - AbwAG NRW)
Weitere Informationen
Berichtspflichten werden nicht durch Abteilung 6 wahrgenommen
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Ansprechperson(en)