Bodenschutz beim Bauen

Gesetze, Regelwerke und mehr

Viele Maßnahmen zum Schutz des Bodens beim Bauen sind rechtlich verankert. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind:

  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)

    Zentrales Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es nach § 1 BBodSchG, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“. Für die Bewertung der Bodenfunktionen sind die Vorgaben nach § 2, Abs. 2 + 3 BBodSchG grundlegend.

    Schutzwürdig sind demnach

    • die Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
    • die Funktion von Böden als Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
    • die Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktion von Böden als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers sowie
    • die Funktion von Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

    Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten Bundesbodenschutzgesetz - BBodSchG

  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

    Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung enthält als nachfolgendes Regelwerk zum Bundes-Bodenschutzgesetz rechtsverbindliche Standards zur Untersuchung, Vorsorge, Bewertung und Sanierung sowie Begriffsbestimmungen.

    Relevant für den Bodenschutz beim Bauen sind:

    • §§ 3 und 4 BBodSchV, da hier die Anforderungen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen geregelt werden,
    • §§ 6 - 8 BBodSchV, die die Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden enthalten,
    • die Anlagen 1 und 2 mit Bewertungsmaßstäben, wie z.B. Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten, um Schadstoffbelastungen im Boden zu beurteilen.

    Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV

  • Landes-Bodenschutzgesetz (LBodSchG)

    Ergänzend zum Bundes-Bodenschutzgesetz ist in § 1 des Landes-Bodenschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen (LBodSchG) festgehalten, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und „Böden, welche die Bodenfunktionen … in besonderem Maß erfüllen …, besonders zu schützen“ sind. In § 4 ist ausgeführt, dass „bei der Aufstellung von Bauleitplänen … vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten … Flächen insbesondere zu prüfen ist, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten … Flächen möglich ist“.

    Landes-Bodenschutzgesetz - LBodSchG

  • Ordnungsrechtliche Instrumente zum vorsorgenden Bodenschutz

    Der ständige Ausschuss "Recht" (BORA) der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat eine „Übersicht über ordnungsrechtliche Instrumente zum vorsorgenden Bodenschutz“ erarbeitet

    Dabei stehen im Wesentlichen zum Schutz des Bodens drei Instrumente zur Verfügung: 

    • Anordnungen nach BBodSchG und BBodSchV
    • Maßnahmen nach dem sonstigen jeweiligen Fachrecht
    • Einbringen von Bodenschutzbelangen in Verfahren nach anderen Gesetzen

     

    Übersicht über ordnungsrechtliche Instrumente zum vorsorgenden Bodenschutz

  • Baugesetzbuch (BauGB)

    Nach § 1a (2) BauGB gilt: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden (Bodenschutzklausel). Zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme sind möglichst die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen. Bodenversiegelungen sind auf das notwendige Maß zu begrenzen.

    Schutz des Mutterbodens

    Gemäß § 202 BauGB ist der Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.

    Baugesetzbuch - BauGB

  • Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV)

    Für Erzeuger von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gilt seit 2017 die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV).

    Gewerbeabfallverordnung (GewmAbfV)

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

    Eingriffsregelung

    Die Eingriffsregelung des BNatSchG ist nach § 1a (3) BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen. Das BNatSchG fordert, dass Eingriffe in den Boden als Bestandteil des Naturhaushalts möglichst zu vermeiden und unvermeidbare Eingriffe auszugleichen sind.

    Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG

  • Landeswassergesetz (LWG)

  • DIN18300: 2019-09: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

    DIN18300: 2019-09: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Erdarbeiten

  • DIN 19639 - Bodenschutz bei Planung und Durchführung von Bauvorhaben

    Die DIN 19639 (Ausgabedatum: 09/2019) bietet eine Grundlage zur Planung und Umsetzung des baubegleitenden Bodenschutzes mit dem Schwerpunkt der Vermeidung und Minderung physikalischer Bodenbeeinträchtigungen und des Verlustes von Bodenfunktionen durch mechanische Einwirkungen. Dieses Dokument stellt Kriterien zur Erstellung und zur Umsetzung eines Bodenschutzkonzepts bereit und gibt Hinweise, wie die Planung und Umsetzung bei Bauvorhaben fachkundig begleitet und dokumentiert werden kann. Die für die Planung, Ausschreibung und Realisierung notwendigen Maßnahmen zum Bodenschutz werden in diesem Dokument bei der Erstellung des Bodenschutzkonzepts benannt.

  • DIN 19731 - Verwertung von Bodenmaterial und Baggergut

    Mit der DIN 19731 (Ausgabedatum: in Vorbereitung) werden Anforderungen für einen schonenden Umgang mit Böden im Rahmen von Verwertungsmaßnahmen benannt. Dazu werden Vorgaben zur Bodenansprache, zu notwendigen Stoffuntersuchungen und zur Klassifizierung von Bodenmaterial sowie von Böden am Verwertungsort formuliert. Es werden Mindestanforderungen an die technische Durchführung von Maßnahmen zur Bodenverbesserung bzw. Rekultivierung aufgestellt, mit dem Ziel die natürlichen Bodenfunktionen so weit wie möglich zu erhalten oder wiederherzustellen

  • DIN 18915 - Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten

    Die DIN 18915 (Ausgabedatum: 06/2018) gilt für alle Bodenarbeiten, z.B. bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen, für Pflanzarbeiten oder Rasen- und Saatarbeiten und findet im Garten- und Landschaftsbau häufig Verwendung. Sie enthält Vorgaben zur Bodenverbesserung, Zwischenbegrünung, Bodenbearbeitung und Pflege und enthält Prüfverfahren für die Beurteilung der Bodeneignung.

  • DVGW Merkblatt G 451 (M)- Bodenschutz bei Planung und Errichtung von Gastransportleitungen

    Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., Bonn. Ausgabedatum 2. Auflage, 09/2016.

    Bei der Errichtung von Gastransportleitungen sind zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung der Hinweise in diesem Merkblatt hilft negative Auswirkungen auf Böden zu verhindern und insgesamt einen positiven wirtschaftlichen Beitrag bei entsprechenden Vorhaben sicherzustellen.

  • LABO-Vollzugshilfe - Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden (§§ 6-8 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)

    Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat eine "Vollzugshilfe zu den §§ 6 - 8 BBodSchV - Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden" erarbeitet. Die LABO hat diese Vollzugshilfe den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe wurde mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) vom 10.05.2023 in NRW eingeführt.

    LABO-Vollzugshilfe zu §§ 6 - 8 BBodSchV – Vollzugshilfe zu den Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden.

  • DWA-Arbeitsblatt A 138 - Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser

    Das Arbeitsblatt regelt „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“.

    DWA – DEUTSCHE VEREINIGUNG FÜR WASSERWIRTSCHAFT, ABWASSER UND ABFALL E. V. (Hrsg.): Arbeitsblatt DWA-A 138.

     

  • LANUV-Arbeitsblatt 52 zu Anlagen im Rahmen naturnaher Regenwasserbewirtschaftung

    Das LANUV-Arbeitsblatt dient als Handreichung für die Praxis und richtet sich an alle, die an der Planung und Erstellung von Regenwasserbewirtschaftungsanlagen beteiligt sind

    Das LANUV-Arbeitsblatt 52 - Anlagen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung Planung, Bau und Betrieb von belebten, oberirdischen Anlagen