Bodenschutz beim Bauen

Aus der Praxis

Hier finden Sie Erfahrungsberichte vom Hausbau und Praxiserfahrungen bei großen Bauvorhaben.

  • Erfahrungsberichte der Familie Mannhardt beim Hausbau

    • Bauschuttreste entsorgen >> hier klicken <<

      Freunde von Familie Mannhardt hatten bei der Begrünung ihres Gartens ebenfalls Probleme. Mit zwei Meter Abstand zum Gebäude vegetierten an vielen Stellen die angesäten Pflanzen im Kümmerstadium dahin.

      Als sie dem Boden auf den Grund gingen, stießen sie in 30 cm Tiefe auf größere Beton- und Zementablagerungen, in die zum Teil Bauholz und Kabelreste eingemischt waren. Eines der beauftragten Bauunternehmen hatte seine Baureste in der Baugrube entsorgt. Da sich jedoch nach der Bauabnahme nicht mehr feststellen ließ, wer die Baumischabfälle zurückgelassen hatte, mussten die Freunde von Familie Mannhardt die Abfälle selbst entsorgen.

      Beim nächsten Bau würden Sie die Baustelle während des Bauablaufs kontrollieren und vor der Abnahme den Bodenaufbau genauer prüfen, war ihre Schlussfolgerung.

    • Schadstoffe im Boden >> hier klicken <<

      Ein Kollege von Andreas Mannhardt hatte ein Grundstück am Stadtrand von Altenhausen gekauft. Bei Ausheben des Fundaments stieß die Tiefbaufirma auf alte Kabel, Rohre, Plastiktüten und alte Haushaltsgegenstände, wie z.B. ein Kaffee-Service, das dem Aussehen nach aus den 1960-er Jahren stammte.

      War es am Anfang noch spannend, was beim Aushub noch zutage treten würde, war spätestens nach den ersten Untersuchungen klar, dass mit dem in den 1960-er Jahren abgelagerten Müll auch hohe Gehalte im Boden an Blei, Cadmium und Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz PAK) verbunden waren. Selbst im Oberboden waren noch Schadstoffkonzentrationen vorhanden, die um den Faktor 10 über den landesweit üblichen Hintergrundwerten lagen. Da auch die gesetzlichen Werte zur Gefahrenbeurteilung überschritten waren, bestand Handlungsbedarf.

      Die Folge des Funds war ein vollständiger Aushub der „Altlast“ mit einer vierwöchigen Verzögerung im Bauablauf und eine finanziell nicht unerhebliche Entsorgung des kontaminierten Erdreichs. Dabei lagen Informationen über die Altablagerung im städtischen Altlastenkataster vor. Eine einfache Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbehörde von Altenhausen vor dem Kauf des Grundstücks hätte ausgereicht, um entweder einen deutlich günstigeren Preis zu zahlen oder die Entsorgung mit dem vorherigen Eigentümer zu vereinbaren.

    • Staunässe im Garten >> hier klicken <<

      Familie Mannhardt freut sich darauf, den Garten ihres neu gebauten Häuschens für den Sommer zu gestalten. Sie haben den Boden oberflächlich gelockert und Rasen eingesät. Nach einigen Regenfällen mussten sie feststellen, dass sich im Garten Staunässe bildet und der eingesäte Rasen nicht aufgeht.

      Bei Familie Sommer von nebenan dagegen sprießt das Grün. Im Gespräch stellt sich heraus, dass Familie Sommer bei den Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ebenso wie auf dem Grundstück von Familie Mannhardt beobachtet hatte, dass der Boden großflächig mit großen Maschinen befahren wurde. Danach konnte das Wasser kaum mehr abfließen. Familie Sommer hatte deshalb nach Abschluss der Baumaßnahmen den Untergrund gelockert und darauf bestanden, dass der Oberboden in trockenem Zustand fachgerecht wieder eingebaut wurde.

    • Versickerung >> hier klicken <<

      Welch ein verregneter Frühsommer. Familie Mannhardt schaut zu, wie der Regen über den grauen Waschbeton und die Gehwegplatten zur Straße rinnt und in der Kanalisation verschwindet. Welche Verschwendung, denkt sich Frau Mannhardt, in wenigen Wochen wird das Wetter wieder heiß und trocken sein und unser Garten muss mit Leitungswasser vor dem Vertrocknen bewahrt werden. Sie erinnert sich, dass sie bereits beim Hausbau mit einem Fachunternehmen darüber gesprochen hat, welche Möglichkeiten es gäbe, Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern bzw. im Boden zu speichern oder einen Teil davon für den Garten in einer Zisterne aufzufangen. Grundsätzlich sprach nach erster Einschätzung nichts dagegen: Der Boden war versickerungsfähig, das Grundwasser stand tief genug und es gab keine Hinweise auf Schadstoffe im Boden. Versickerung war ohne großen technischen Aufwand über die Fläche möglich.

      Im Wohnort der Familie Mannhardt ist es nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht, Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück zu nutzen oder zu versickern, um die Kanalisation zu entlasten und besser für zukünftige Starkregenereignisse gewappnet zu sein (LANUV-Infoblatt 48 Versickern). Frau und Herr Mannhardt beschließen deshalb, die breite Auffahrt und die große Fläche vor dem Hauseingang zu entsiegeln. Regenwasser versickert künftig direkt durch die mit Sickerfugenpflaster befestigten Wege und über die neu angelegte Rasen- und Blühfläche. Auch die Garagenauffahrt sieht mit den schmalen mit Rasengittersteinen befestigten Spuren und dem Grün gleich viel freundlicher aus. Als Speicher für Bewässerungswasser im Garten werden erstmal noch zwei alte Regentonne herhalten. Über den Bau einer Zisterne neben dem Gartenschuppen will sich die Familie im nächsten Jahr beraten lassen.

    • Schöner Vorgarten >> hier klicken <<

      Herr Mannhardt ist auf dem Heimweg noch kurz bei den Nachbarn stehen geblieben. Eine Fachfirma ist gerade dabei, den Vorgarten von Familie Laube zu verwandeln. Die bunten Schottersteine werden aufgeladen und die Wurzelsperre entfernt, der Boden unter den Steinen gelockert und Mutterboden aufgefüllt. Frau Laube erzählt, sie habe schon länger daran gedacht, den Vorgarten neu zu gestalten. In den letzten Sommern stand die heiße Luft vor ihrem Haus über den aufgeheizten Steinen bis spät in die Abendstunden. Da war es auf der Gartenseite hinter dem Haus doch angenehmer, obwohl auch dort die Sonne noch am Nachmittag stand Die Steine waren in die Jahre gekommen und mit Algen und Moos bewachsen. Die Zwischenräume hatten sich schon bald mit Laub und kleinen Pflanzenteilen gefüllt. Selbst die wenigen, eigentlich trockenheitsliebenden Pflanzen mussten gelegentlich gegossen werden.

      Ganz so pflegeleicht, wie sie sich ihn vorgestellt hatte, war der Steingarten am Ende also doch nicht. Außerdem fand sie die neu gestaltete Blühfläche vor Familie Mannhardts Haus ziemlich einladend. Wie macht Familie Mannhardt das denn mit der Pflege und welche Pflanzen sollen wir nehmen?

    • Gutes für den Boden und bestäubende Insekten >> hier klicken <<

      Nach der Entsiegelung vor Familie Mannhardts Haus stellte sich die Frage, wie die nun wieder freigelegte Fläche gestaltet werden sollte. Eine große Rasenfläche kam nicht in Frage, denn hier kann die Pflege auch schnell aufwändig werden. Frau Mannhardt meinte, dass doch heimische Pflanzen gut an die hiesigen Boden- und Klimaverhältnisse angepasst sind und deshalb ohne viel Zutun gut gedeihen. Sie mussten nur schauen, dass sie für den eher sonnigen Fleck die richtigen Pflanzen auswählen. Stauden wie bspw. das Sonnenauge und die Kugelblume sind winterfest und kommen ohne große Pflege aus. „Unkraut“ lässt sich durch Bodendecker, wie Wiesenflockenblume und Ehrenpreis, klein halten. An der Hauswand sollte eine Rankpflanze die Fassade beschatten und für angenehme Sommertemperatur im Haus sorgen. Bei der Auswahl wählte Familie Mannhardt eine Mischung aus früh- und spätblühenden Pflanzen. So gibt es das ganze Jahr über Farbtupfer in ihrem neuen Vorgarten. Nicht nur die Mannhardts freuen sich an den blühenden Pflanzen, auch nützliche Insekten finden ausreichend Nahrung und Nistmöglichkeiten. Familie Mannhardt ist zufrieden mit ihrer Entscheidung, dem Boden wieder mehr Raum auf ihrem Grundstück zu geben.

  • Beispiele aus der Praxis bei großen Bauvorhaben

    • Gewässerunterhalt und -ausbau >> hier klicken <<

      Gewässerunterhalt und -ausbau gehen nicht ohne den Eingriff in das Schutzgut Boden einher. Erhalt und Wiederherstellung von Bodenfunktionen sind hierbei die zentralen Bodenschutzaufgaben. Diese werden in der Regel von einer Bodenkundlichen Baubegleitung übernommen. Nicht nur bei großen und komplexen Baumaßnahmen wird die Bodenkundliche Baubegleitung im Rahmen der ökologischen Baubegleitung behördlich eingefordert, denn es sind fast immer schutzwürdige und verdichtungsempfindliche Auenböden betroffen.

      Bei Baumaßnahmen sind daher folgende Punkte besonders zu beachten:

      • Bodenkundlicher Fachverstand sollte so früh wie möglich, d.h. bereits in der Plan- und Genehmigungsphase einbezogen werden. Erfordernis und Umfang von Maßnahmen zum Bodenschutz können dann rechtzeitig eingeplant und bei der Ausschreibung der Bauleistungen berücksichtigt werden.
      • Aus Gründen des Naturschutzes liegt der Zeitraum für Maßnahmen des Gewässerunterhalts und -ausbaus häufig im nicht nur von den Witterungsverhältnissen her ungünstigen Winterhalbjahr.
      • Deshalb stehen nicht nur die schutzwürdigen Böden im Fokus, sondern der Bodenschutz im Allgemeinen. Für alle Böden sind die natürlichen Bodenfunktionen sowie die Archivfunktion zu erhalten.
      • Es muss in jedem Fall mit witterungsbedingten Bauunterbrechungen gerechnet werden.
      • Die Aufstellung eines Maschinenkatasters ist zu empfehlen. Leichte, bodenschonende Maschinen sind zu bevorzugen.
      • Die Bodenkundliche Baubegleitung muss ihr Augenmerk besonders auf den Witterungsverlauf und die bodenfeuchtebedingten Einsatzgrenzen von Baufahrzeugen richten (siehe unter "Baufahrzeuge").
      • Für in Auensituationen häufig anzutreffendes kontaminiertes Bodenmaterial müssen Verwertungslösungen gefunden werden. So können beispielsweise in Abstimmung mit der für Bodenschutz zuständigen Behörde und der Wasserbehörde Möglichkeiten zum Wiedereinbau von Bodenmaterial mit Überschreitungen des Vorsorgewertes innerhalb der Baumaßnahme gesucht werden. Die Kosten für eine teure Entsorgung lassen sich somit vermeiden oder wenigstens verringern. Weitere Informationen zu den geltenden Regelungen der Verwertung von Bodenmaterial finden sich im LUA Merkblatt 44 und in der Vollzugshilfe der LABO zum § 12 BBodSchV.
      • Für den Umgang mit boden- und wassergefährdenden Stoffen sind besondere Sicherungs- und Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
      • Bei der Umgestaltung von Gewässern im städtischen Umfeld muss mit Schadstoffbelastungen aus alten Nutzungen gerechnet werden.
    • Rekultivierung von Tagebauen und Abgrabungsflächen >> hier klicken <<

      Die Rekultivierung erfolgt als Nachsorge in der Folge einer Bauausführung auf einer zeitweilig genutzten Fläche. Das Ziel von Rekultivierungsmaßnahmen ist die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen im Naturhaushalt. Eine Übersicht von Regelwerken mit Bezug zu Maßnahmen in NRW gibt das LANUV NRW auf seiner Internetseite zum Thema „Verfüllung von Abgrabungen“. Mit Bezug zur Rekultivierung von Tagebauen und Abgrabungsflächen hervorzuheben ist, dass für NRW Regelungen für das Auf- und Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht in einem Erlass des MULNV vom 01.12.2014 getroffen wurden.

      Bei der Rekultivierung ist Folgendes zu beachten:

      • Für die Rekultivierungsschicht sind Ober- und Unterboden getrennt aufzutragen.
      • Die Verfüllbereiche gliedern sich in (siehe Grafik):
        oberer Verfüllbereich mit der Rekultivierungsschicht, die sich aus humosem Oberboden und mineralischem Unterboden aufbaut,
        mittlerer Verfüllbereich (Untergrund) oberhalb der Grundwasseroberfläche (Rohplanum als Basis der Rekultivierungsschicht) und
        unterer Verfüllbereich (Untergrund) mit dem Grundwasserschwankungsbereich.
      • Bei der Herstellung des Rohplanums des mittleren Verfüllbereichs / Untergrundes sind schädliche Verdichtungen zu vermeiden, um die Wasserdurchlässigkeit zu gewährleisten.
      • Eine Zwischenbegrünung des Rohplanums ist anzulegen, wenn der Unterboden über den Winter ungeschützt bleiben muss, wobei die Ansaat i.d.R. bis Mitte August erfolgt sein sollte.
      • Die in der BBodSchV festgelegten Schadstoffgehalte dürfen nicht überschritten werden und eine Verlagerung von Schadstoffen ist zu verhindern.
      • Für die (Wieder-) Herstellung der Rekultivierungsschicht ist fachgerecht zwischengelagertes, natürliches Bodenmaterial aus dem Abbaubereich geeignet. Ortsfremdes Bodenmaterial muss den Vorgaben der DIN 19731 entsprechen und baubedingte Fremdstoffe sind zu entfernen.
      • Die Mächtigkeit beträgt im Regelfall zwei Meter. Alternativ kann die standorttypische Mächtigkeit des Bodens hergestellt werden, wobei eine Mächtigkeit von einem Meter nicht unterschritten werden sollte. Die Mächtigkeit der Rekultivierungsschicht ist auch von (Folge-)Nutzung und Vegetationsart abhängig.
      • Die Erfüllung der Bodenfunktionen der durchwurzelbaren Bodenschicht ist wiederherzustellen.
      • Die Beschaffenheit ortsfremden Bodens muss dem Boden des Baufeldes weitgehend entsprechen (nach BBodSchV und Anhang B der DIN 19639).
      • Die Anlieferung von Bodenmaterial erfolgt ausschließlich über das Rohplanum oder alternativ über zu errichtende Baustraßen, wobei die Nutzung schiebender Fahrzeuge lediglich im Konsistenzbereich 1 bis 2 (fest bis halbfest) zulässig und damit die Tragfähigkeit gewährleistet ist.
      • Der Bodeneinbau erfolgt im Streifen- oder Flächenverfahren unter regelmäßiger Lockerung des Rohplanums sowie unter Beachtung der aktuellen Bodenfeuchte.
      • Die Dokumentation der Maßnahmen zur Rekultivierung erfolgt durch das zuständige Abbauunternehmen oder eine bodenkundliche Baubegleitung. Der Zulassungsbehörde muss hieraus eine Einschätzung der fachlichen Anforderungen ermöglicht werden.
      • Zur Beweissicherung sind die Bodenmerkmale der hergestellten durchwurzelbaren Bodenschicht durch eine Bodenansprache nach Bodenkundlicher Kartieranleitung in einem Standortgutachten zu dokumentieren.
      • Durch eine (dreijährige) Zwischenbegrünung ist der Rekultivierungserfolg zu prüfen. Die Zwischenbegrünung dient darüber hinaus der Förderung, Wiederherstellung und Stabilisierung der bodenphysikalischen und bodenchemischen Verhältnisse. Vor anschließender Bepflanzung (oder Einsaat) wird der Zulassungsbehörde ein Beleg zur Wiederherstellung der durchwurzelbaren Schicht vorgelegt.

       

    • Erdkabelbau >> hier klicken <<

      Bei der Errichtung von Stromtrassen werden teilweise Erdkabel verlegt. Beispielsweise sollen Leitungen zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung der im BBPlG (Bundesbedarfsplangesetz) mit „E“ gekennzeichneten Vorhaben vorrangig als Erdkabel errichtet werden. Von der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) wurden hierzu im Hinblick auf den Bodenschutz die Empfehlungen zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden für erdverlegte Höchstspannungsleitungen herausgegeben. Im Vergleich zum Bau von Freileitungen ist beim Verlegen von Erdkabeln ein bis zu 10- bis 20-faches Bodenvolumen betroffen (Bild rechts oben). Zumeist werden landwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen. Bis auf permanente Baustraßen und Betriebsflächen zur Wartung oder zu einem möglichen Rückbau werden die Bauflächen für den Erdkabelbau zu einem späteren Zeitpunkt wieder ihrer vorherigen (landwirtschaftlichen) Nutzung zugeführt (Bild rechts unten). Jedoch können durch den Aus- und Wiedereinbau von Bodenmaterial im Kabelgraben und durch die durch Baumaßnahmen bedingte Inanspruchnahme der Böden im Umfeld auch teils irreversible Bodenbeeinträchtigungen entstehen.

      Beim Erdkabelbau sind vorrangig Maßnahmen zur Vermeidung von Verdichtungen und Verschlämmungen des Bodens zu ergreifen. Böden in Hanglagen und geringmächtige Böden sind hier zudem der Gefährdung durch Erosion ausgesetzt. Beispiele für Maßnahmen zum Schutz vor Verdichtung, Verschlämmung und Erosion sind in „#Bodenkundliche Baubegleitung“ (Kapitel 2.4) aufgeführt und werden in einem Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 dargelegt.

      Weitere Anforderungen ergeben sich beim Erdkabelbau aus:

      • Bodenschadverdichtungen des Ober- und Unterbodens, die infolge von Befahrung, Umlagerung, Lagerung oder Bearbeitung entstehen.
      • Einschränkung der Kapillarität bei Wiedereinbau von Bodenmaterial in Baugruben, weil die ursprüngliche Porenkontinuität zerstört ist. Es treten Porensprünge zum Bettungsmaterial auf, so dass der kapillare Aufstieg aus dem Grundwasser behindert wird und dadurch Wassermangel bei (ehemals) vom Grundwasser beeinflussten Böden auftreten kann.
      • Zerstörung des ursprünglichen Bodengefüges mit Beseitigung der ursprünglichen Porenkontinuität insbesondere bei nicht schicht- und horizontgetreuem Aus- und Wiedereinbau.
      • Veränderung der Wasserführung durch neu entstandene vertikale und horizontale Barrieren oder neue lineare unterirdische Abflussrinnenstrukturen z.B. infolge des Einbaus der Erdkabel, Schutzplatten oder Bettungsmaterial.
      • Verschlämmung und Abtrag von Bodenmaterial infolge von Wassererosion von baubedingt beanspruchten Böden und zwischengelagertem Bodenmaterial.
      • Sonderfall: Versauerung des abgegrabenen Bodenmaterials bei (potenziell) sulfatsauren Böden.
      • Eintrag von Schadstoffen (z.B. Schmieröle oder Treibstoffe).
      • Erwärmung des Bodens während des Betriebs des Erdkabels mit ggf. Austrocknung und damit verbunden Wasser- und Nährstoffmangel. Zudem können Effekte auf das Artenspektrum, das Pflanzenwachstum sowie auf Umsetzungsprozesse im Boden auftreten.
      • Beeinträchtigung und Zerstörung der Bodenfunktionen durch Versiegelungen der Fläche (z.B. durch Konverter- und Übergabestationen oder durch das Bettungsmaterial der Erdkabel).

      Folgende Punkte sollten neben den üblichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens bei der Verlegung von Erdkabeln beachtet werden:

      • Böden im direkten Einwirkungsbereich der Erdkabel-Baumaßnahmen dürfen nur im unvermeidbaren Umfang in Anspruch genommen werden.
      • Die Leitungsgräben sind bei trockener Witterung unter Beachtung des horizontgetreuen Ausgangszustands ordnungsgemäß zu verfüllen.
      • Umsetzung der Empfehlungen zur Folgebewirtschaftung und Bodenruhe sowie von Maßnahmen zur Bodenverbesserung (z.B. Auffüllen von Sackungen, Dränung bei Vernässungen in Folge baubedingter Eingriffe oder Verdichtungen),
      • Erstellung eines Pflichtenheftes „Rekultivierung“,
      • ggf. Umsetzung eines langjährigen Monitorings an repräsentativen Standorten und/oder eines landwirtschaftlichen Beweissicherungsverfahrens zum Wasser- und Wärmehaushalt des Bodens.
    • Freileitungsbau >> hier klicken <<

      Bei Stromtrassen im Freileitungsbau werden für Maststandorte während der Bauphase größere Flächen (in Abhängigkeit der Größe der Masten) für die Mastgründung (Tiefbauarbeiten zur Herstellung der Fundamente) sowie entsprechende Zuwegungen für den Baustellenverkehr in Anspruch genommen (Bild rechts oben). Je nach Region sind hierbei landwirtschaftlich oder/und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen (Bild rechts unten). Teilweise werden Stromtrassen auch als Erdkabelbau verlegt.

      Beim Freileitungsbau sind vorrangig Maßnahmen zur Vermeidung von Verdichtungen des Bodens zu ergreifen. Böden in Hanglagen und geringmächtige Böden sind hier zudem der Gefährdung durch Erosion ausgesetzt. Beispiele für Maßnahmen zum Schutz vor Verdichtung und Erosion sind in der Publikation unter „Bodenkundliche Baubegleitung“ aufgeführt und werden in einem Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 dargelegt.

      Auf Grund ähnlicher Rahmenbedingungen sind die Anforderungen beim Bau von Windenergieanlagen auf die beim Freileitungsbau in der Regel übertragbar. Weitergehende Anforderungen ergeben sich beim Freileitungsbau aus:

      • möglichen Einträgen von Schad- und Fremdstoffen (z.B. Schmieröle, Treibstoffe, metallische Produkte).
      • Beeinträchtigung und Zerstörung der Bodenfunktionen durch Unterflurversiegelung (z.B. Plattenfundamente im Freileitungsbau).

      Folgende Punkte sollten neben den üblichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens bei der Errichtung von Freileitungen beachtet werden:

      • Rückbau der Baustraßen und Wiederherstellung der Bodenfunktionen durch Lockerung verdichteter Bereiche und fachgerechtes Auffüllen.
      • Wiederherstellung von Bodenfunktionen in durch die Baumaßnahme beanspruchten, aber nicht bebauten und unversiegelten Bereichen.
      • ggf. Sanierung von im Rahmen der Bauausführung entstandenen Schadstoffbelastungen.
    • Errichtung, Repowering und Abriss von Windenergieanlagen >> hier klicken <<

      Windenergieanlagen (WEA) als Teil der Infrastruktur erneuerbarer Energien werden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen errichtet. Erhalt und Wiederherstellung von Bodenfunktionen mit Blick auf die Vermeidung bzw. Minimierung von Nutzungseinschränkungen für die Bewirtschaftung der Böden stehen daher im Zentrum des Bodenschutzes.

      Weitere Anforderungen ergeben sich aus:

      • Flächeninanspruchnahme aufgrund der für die Errichtung leistungsfähiger WEA erforderlichen Größe der Turmfundamente, Transportfahrzeuge, Kräne, Arbeitsflächen usw.,
      • Wiederherstellung von im Zusammenhang mit der Errichtung oder Betrieb stehenden befestigten Flächen,
      • Einwirkungen auf den Boden, die sich durch aus Bodenschutzsicht abzulehnende Rückbauverfahren ergeben (z.B. Bodenverdichtung durch Aufschlagen von Anlagenbestandteilen bei Fällung von Turm und Gondel, Eintrag von Bauschutt durch Sprengung von Betontürmen),
      • Eintrag von Fremdstoffen in den Boden, z.B. von Schneidschlacken und Mikroplastik aus dem Zerteilen von Metalltürmen und Rotorblättern beim Rückbau von WEA.

      Folgende Punkte sollten neben den üblichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens bei Errichtung, Repowering oder Rückbau von WEA beachtet werden:

      • Begrenzung und Optimierung der Flächeninanspruchnahme bei Herstellung oder Ausbau von Zuwegungen: Wenn möglich sollten Wegerweiterungen nach Abschluss der (Rück-)Baumaßnahme zurückgebaut und die Bodenfunktionen wiederhergestellt werden.
      • Kontrolle auf tatsächliche Beschränkung der Nutzung von für die Baumaßnahme geplanten und eingerichteten Arbeits- und Lagerflächen, ggf. Sicherung der angrenzenden land- oder forstwirtschaftlichen Nutzfläche (= Tabufläche) durch einen Bauzaun.
      • Prüfung des Bodens auf rückstandslosen Rückbau temporärer Arbeits- und Lagerflächen (keine Fremdbestandteile) und fachgerechten Wiederaufbau der durchwurzelbaren Bodenschicht, falls der Oberboden entfernt wurde.
      • Der Rückbau einer WEA im Rahmen des Repowerings oder ersatzlosen Abrisses sollte mittels Kran erfolgen. Fällen oder Sprengen sind aus Sicht des Bodenschutzes kritisch und abzulehnen.
      • Beim Zerkleinern von Betonteilen, Zersägen oder Trennschneiden von Metalltürmen
        oder Rotorblättern müssen Maßnahmen (z.B. durch Einhausung) ergriffen werden, die eine Verunreinigung des Bodens mit Baustoffen, Metallspänen, Schneidschlacken und Kunststoffen (Mikroplastik) verhindern.
      • Soweit sich aus der baurechtlichen Zulassung einer Anlage oder anderen Regelungen spezifische Rückbauverpflichtungen insbesondere zum Umfang des Rückbaus von Fundamenten, Nebenanlagen und Erdverkabelungen ergeben, müssen diese bei der Erarbeitung von bodenschutzfachlichen Vorgaben zur Rekultivierung berücksichtigt werden.
    • Straßen-, Wege- und Schienenbau >> hier klicken <<

      Beim Verkehrswegebau sind die Fachbeiträge zum Bodenschutz innerhalb der Umweltprüfung, im Umweltbericht, im Landschaftspflegerischen Begleitplan und im Landschaftspflegerischem Ausführungsplan Ausgangspunkt für die Planung und Berücksichtigung von Bodenschutzmaßnahmen.

      Neben dem Flächenbedarf aufgrund der heutigen Anforderungen an die kreuzungsfreie Verkehrsführung beim Straßenbau stellen baubedingte Auswirkungen bei der Kreuzung von Gewässern, Bodenverdichtungen, die Rekultivierung entsiegelter oder auch nur bauzeitlich in Anspruch genommener Flächen sowie der Erosionsschutz an Böschungen die größten Herausforderungen für den Bodenschutz im Straßen-, Wege- und Schienenbau dar.

      Entsprechende Maßnahmen erfordern daher im Regelfall eine qualifizierte Bodenkundliche Baubegleitung. Diese sollte folgende Punkte im Blick haben:

      Linienführung

      • Die Linienführung im Wegebau soll landschaftsbezogen, erosionsmindernd und wasserrückhaltend erfolgen.
      • In hängigem oder topographisch stark bewegtem Gelände sind Geländemodellierungen erforderlich. Dabei ist das örtliche Bodengefüge möglichst wenig zu beeinträchtigen.
      • Idealerweise ist bei einer Neumodellierung das anstehende Bodenmaterial ohne Zufuhr von Fremdmaterial durch Auf- und Abtrag zu bearbeiten.

      Gewässerschutz

      • Greifen Baumaßnahmen in grundwasserführende Schichten ein, ist die Baufeldentwässerung so zu gestalten, dass während der Bauphase zusätzliche hydraulische Belastungen und Sedimentfrachten im Gewässer ausgeschlossen sind.

      Schutz vor Bodenverdichtungen

      • Von Beginn bis Ende sollten für alle Phasen der Baumaßnahme die Baubedarfsflächen (z.B. Bodenmieten, Lager- und Arbeitsflächen, Baustraßen, Baucontainer usw.) realistisch kalkuliert werden. Extreme Verdichtung durch zu häufiges Überfahren oder die Inanspruchnahme von Tabu-Flächen bei zu wenig Platz lassen sich so vermeiden.
      • Arbeitsräume und Zuwegungen sollten dabei möglichst schon auf versiegelten oder bereits vorbelasteten Flächen angelegt werden.
      • Versiegelung durch Lärmschutzwände sollte möglichst auf vorbelasteten Böden erfolgen.

      Filterwirkung gegenüber Schadstoffen und Bodenverwertung

      • Auch künstlich aufgetragene Bodenschichten nehmen – gerade im direkten Umfeld von Betriebsanlagen – wichtige Bodenfunktionen wahr, etwa im Hinblick auf den Abbau von Herbiziden (Schienenverkehr) oder den Rückhalt von Schwermetallen (Straßenbau). Der Aufbau dieser Böden muss daher fachgerecht erfolgen und beim Straßenbau beispielsweise die entsprechenden Anforderungen der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) und die Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) erfüllen.
      • Aufgrund der zu erwartenden stärkeren stofflichen Belastung bei bereits vorhandenen Straßen muss darauf geachtet werden, dass Material aus dem Straßenrandbereich, insbesondere Bankette, getrennt von anderem Bodenmaterial ausgebaut, untersucht, gelagert und verwertet werden darf. Es darf nicht mit unbelastetem Bodenmaterial vermischt werden (DIN 19731).
      • Im Schienenbau ist ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) regelhafter Bestandteil des Vermeidungskonzepts für Umwelteinwirkungen durch eine Baumaßnahme.

      Vermeiden von Böschungsschäden durch Erosion

      Der Boden einer Böschung übernimmt Bodenfunktionen. Dies ist beim Böschungsbau zu berücksichtigen. Hinweise dazu gibt die DIN 18918. Im Fokus der bodenkundlichen Baubegleitung steht Schutz vor Verdichtung und Erosion:

      • Böschungsneigung und Hanglänge wenn möglich reduzieren
      • Böschung nicht glatt abziehen, sondern die Rauigkeit der Oberfläche erhöhen!
      • Bei der maschinellen Böschungsbearbeitung darauf achten, dass keine senkrechten in der Hangfalllinie verlaufenden Reliefstrukturen entstehen, die die Erosionswirkung von Niederschlägen verstärken

      Auf Rohboden aufgetragener Oberboden findet aufgrund fehlender Durchwurzelung und Verzahnung meist keinen Halt. Er ist der Erosion ausgesetzt.

      • Eine Rohbodenbegrünung und die langfristige Entwicklung einer durchwurzelbaren Bodenschicht kann die nachhaltigere Alternative sein.
      • Die Verwertung von Oberboden auf Böschungen sollte nicht ohne ingenieurbiologische Sicherung erfolgen. Aufgetragener Oberboden kann z.B. durch Faschinen vor dem Abrutschen geschützt werden. Flechtzäune und Schwartenbretter sind hingegen meist ungeeignet, da sie weniger stabil sind als Faschinen und keine dränende Wirkung für die Böschungsentwässerung erzielen.
      • Werden austriebsfähige lebende Weidenfaschinen (keine Totholzfaschinen) verwendet, entsteht mit der Zeit eine stabile Verzahnung zwischen Ober- und Unterboden. Die Gehölze sorgen für eine zuverlässige Entwässerung der Böschung durch Verdunstung und Dränwirkung der Wurzelzone.

      Böschungen sind hinsichtlich Temperatur, Trockenheit und Nährstoffangebot häufig Ex-tremstandorte.

      • Die Begrünung von Böschungen lässt sich durch Erosionsschutzmatten beschleunigen. Das Saatgut sollte in Nass-Ansaat ausgebracht werden.
      • Dabei sollte auf die Verwendung trockenheitstoleranter und standortgerechter Pflanzenarten geachtet werden.

      Weitere Ausführungen können dem Fachartikel von Bloemer (2014, Kap. 9) entnommen werden.

    • Park- und Landschaftsbau >> hier klicken <<

      Parks, Grünanlagen und Freiflächen sind bedeutsame Elemente in den Städten und übernehmen dort vielfältige Funktionen. Urbanes Grün erhöht die Wohnqualität und verbessert das Wohnumfeld, ist Lebensraum für Flora und Fauna und wichtig für Luftqualität und Stadtklima. Grüne Infrastrukturen bilden eine wesentliche Voraussetzung für nachhaltige, lebenswerte, resiliente und zukunftsfähige Städte (Weißbuch Stadtgrün 2017, Kap. 9).

      Wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren der grünen Infrastruktur ist der Boden mit seinen Eigenschaften, Wasser und Nährstoffe zu speichern und den in ihm wurzelnden Pflanzen zur Verfügung zu stellen. Die häufig mit Bauschutt, Sand, grobem Kies oder Schotter sowie Aschen und Schlacken versetzten und verdichteten Böden in den Städten besitzen jedoch nur ein geringes Wasserspeichervermögen.

      Bei der Gestaltung von Parks und Grünanlagen lohnt es sich, vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels mit zunehmenden Hitzetagen und der einer Aufheizung der Luft und Bodenoberfläche entgegenwirkenden Verdunstung aus dem System Boden-Pflanze ein Augenmerk auf den Boden zu legen.

      • Gerade im urbanen Bereich müssen die noch vorhandenen natürlichen Böden und dabei vor allem die Böden mit Grundwasseranschluss erhalten bleiben. Nachhaltige Stadtplanung orientiert sich daran und nutzt die Ökosystemdienstleistung der Böden für Klimaschutz und Klimaanpassung.

      Bei der Neuanlage oder Umgestaltung von Parks mit anthropogen überprägten Böden sollte zudem Folgendes berücksichtigt werden:

      • Baufahrzeuge fahren nur auf künftigen Wegen, um Verdichtungen auf künftigen Grünflächen zu vermeiden (Ausweisung von Tabuflächen)
      • Kleinhalten des Anteils versiegelter Flächen oder Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen
      • Der Aufbau einer durchwurzelbaren Bodenschicht sollte darauf ausgelegt sein, möglichst viel Wasser über einen längeren Zeitraum zu speichern und Pflanzen für die Verdunstung zur Verfügung zu stellen. Hier sind folgende Maßnahmen hilfreich:
        • gezieltes Auf- oder Einbringen von Mineralboden mit hohen Wasserspeichereigenschaften, z.B. Lehm/Schluff-Gemische, hohe Humusgehalte
        • bei humusarmen Böden Erhöhung des Humusgehalts durch Bewirtschaftungsmaßnahmen, z.B. Mulchen mit Mähgut, ausschließlich randliches Mähen von Grünflächen und Verbesserung der Bedingungen für die mikrobielle Umsetzung von organischer Substanz sowie der Lebensbedingungen für die Mesofauna (z.B. Regenwürmer)
        • Lockern des Ober- und/oder Unterbodens
      • Festsetzung von Vorgaben zur Ausführung des Bodenaufbaus im Bebauungsplan
      • Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenwasserspeichereigenschaften in Parks sind für die Klimaanpassung sogenannte „no-regret-Maßnahmen“. Ihre positiven Effekte sind unabhängig vom Klimawandel wirksam und langfristig von Nutzen, müssen jedoch nur einmal bezahlt werden.
    • Archäologie und Bodenschutz >> hier klicken <<

      Durch Baumaßnahmen können Bodendenkmäler unmittelbar bedroht sein. Ist absehbar, dass die Baumaßnahme zu ihrer Zerstörung führt, müssen sie vorher fachgerecht dokumentiert werden. Dabei greift das Verursacherprinzip.

      Archäologische Grabungen stellen häufig größere Eingriffe in den Boden dar. Folgende Punkte sollten beachtet werden:

      • Oberboden aufnehmen und in ausreichender Entfernung lagern, sodass bei eine ggf. erforderlichen Erweiterung der Ausgrabungsfläche keine erneute Umlagerung erfolgen muss; in der Regel bestimmen entsprechende Vorerkundungen das Ausmaß des archäologisch zu untersuchenden Areals.
      • Unterboden getrennt vom Oberboden lagern; bei längerer Ausgrabungszeit Bodenmieten begrünen. (Abtrag und Lagerung von Bodenmaterial)
      • Bei Rückverfüllung auf umgekehrten Einbau achten (erst Unterboden danach darüber der Oberboden); es darf nicht zu einer bodenphysikalischen Verschlechterung der Bodeneigenschaften (z.B. durch höheren Steingehalt oder Verdichtung) kommen. Die Rückverdichtung nach dem Wiedereinbau erfolgt durch Andrücken mit der Baggerschaufel. Walzen, Rüttelplatten o.ä. sind nicht geeignet. (Einbau von Bodenmaterial)
      • Die bodenkundliche Untersuchung des Plangebietes bzw. die Auswertung ggf. vorliegender bodenkundlicher Informationen auf Grundwassereinfluss ergibt rechtzeitig Hinweise auf eine erforderliche Wasserhaltung während der Ausgrabung.
      • Werden Bodendenkmäler erst während der Baumaßnahme bei Erdarbeiten aufgeschlossen, finden archäologische Notgrabungen unter hohem Zeitdruck statt. Bodenschutzmaßnahmen lassen sich dann nur schwer umsetzen. Die Recherche der Möglichkeit einer Zerstörung von Bodendenkmälern ist daher nicht nur bei der Planung von größeren Vorhaben Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme und einen schonenden Umgang mit dem Boden.