Bodenschutz beim Bauen

Bodenschonende Baumaßnahmen

Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen bringt es für die spätere Nutzung deutliche Vorteile, wenn die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen zum Bodenschutz berücksichtigt werden. Planen Sie diese frühzeitig ein (z.B. bei der Ausschreibung) und überprüfen Sie die Einhaltung bzw. weisen Sie die Bauleitung auf die Maßnahmen hin.

  • Flexible Zeitplanung

    Werden Böden in nassem Zustand befahren, bearbeitet oder abgetragen, ist eine Verdichtung mit nachfolgender Staunässe häufig die Folge. Die Bearbeitung von Böden sollte sich daher an der Bodenfeuchte orientieren (vgl. DIN 19639, DIN 19731 und DIN 18915).

    Längere Niederschläge können zur Unterbrechung der Erdarbeiten führen. Es muss zudem Zeit zum Abtrocknen des Bodens eingeplant werden. Um dies zu realisieren, ist eine frühzeitige und flexible Zeitplanung im Bauablauf mit ausreichenden Pufferzeiten notwendig. Zusätzliche Kosten entstehen dann nicht unerwartet. Spätestens bei der Anlage des Gartens rechnet sich der Aufwand wieder, weil Rekultivierungskosten entfallen. Nachbesserungs- oder mögliche Schadenersatzansprüche durch Nachnutzer entstehen gar nicht erst.

    Tipps

    • Beachten Sie bei der Terminplanung für die Erdarbeiten die Möglichkeit, dass jahreszeitenabhängig ungünstige Witterungsverhältnisse auftreten können und der Boden für Erdarbeiten zu feucht ist. Prüfen Sie nach entsprechenden Niederschlägen vor dem Beginn von Erdarbeiten die Bodenfeuchte.
    • Planen Sie für Schlechtwetterphasen alternative Arbeiten ein.
    • Nutzen Sie ein Maschinenkataster, um Maschinen mit an die Bodenfeuchteverhältnisse angepasstem Kontaktflächendruck auswählen zu können (siehe unter "Baufahrzeuge").
    • Machen Sie bereits in der Ausschreibung darauf aufmerksam, dass Bodenschutzmaßnahmen vorgesehen sind. Liegen bereits ein Bodenschutzkonzept und ein Boden­schutzplan vor, fügen Sie diese den Ausschreibungsunterlagen bei (siehe  unter "Vertragsbeispiele").
    • Sie legen vertraglich fest, dass der Feuchtezustand des Bodens bei den Bauarbeiten zu beachten ist. DIN 19639, DIN 19731 und DIN 18915 geben Anhaltspunkte, wann Böden für die Bearbeitung und das Befahren geeignet sind.
  • Bodenfeuchte berücksichtigen

    In der Praxis hat sich der Ausrollversuch für eine schnelle Beurteilung der Bodenfeuchte bewährt.

    Rollversuch nach DIN 18915

    Aus einer Bodenprobe sind die größeren Körner (> 2 mm) zu entfernen, um mit dem Feinboden eine ca. walnussgroße Teilprobe kneten. Diese wird gleichmäßig zu einer dünnen Bodenwalze ausgerollt, bis die Walze in einzelne Abschnitte zerbricht oder zerbröckelt.

    • Zerbröckelt oder zerbricht die Bodenwalze bei einem Durchmesser > 3 mm, kann der Boden bearbeitet werden (Konsistenzbereich ko2 bröckelig).
    • Lässt sich der Boden zu einer Walze von weniger als 3 mm Durchmesser ausrollen, kommt es bei der Bearbeitung zu erheblichen nachteiligen Veränderungen des Bodengefüges (Konsistenzbereich ko4: weich).
    • Zerbricht oder zerbröckelt die Bodenwalze bei einem Durchmesser zwischen 3 und 8 mm, liegen Zweifelsfälle vor. Entscheidungshilfen können aus Wiederholungen dieses Versuchs oder Beobachtungen bei einem Bearbeitungsversuch in der vorgesehenen Bearbeitungstiefe gewonnen werden (Konsistenzbereich ko3 steif).

    Bei größeren Bauvorhaben kann die Bodenfeuchte mit Hilfe eines Tensiometers gemessen werden. Dieses Messgerät ermittelt die Saugspannung des Bodenwassers in der Einheit hPa (Hektopascal). Der Wert ist umso höher, je trockener der Boden ist.

     

  • Bodenart bestimmen

    Schwere, bindige Böden mit einem hohen Tonanteil lassen sich besonders leicht plastisch verformen. Schluffböden neigen zur Verschlämmung. Beide reagieren daher sehr empfindlich auf Druck und neigen bereits bei geringem Druck zu Staunässe.

    Bei tonigen und schluffigen Böden sollte daher besonders darauf geachtet werden, dass sie im trockenen Zustand befahren werden. Leichte Böden mit einem hohen Sandanteil besitzen eine höhere Stabilität.

    Hinweise zur Bestimmung der Bodenart finden Sie auf der Internetseite bodenwelten.de>Boden verstehen>die Mischung machts

  • Baustraßen und Eingriffsfläche

    Das Befahren von ungeschütztem, nicht durchwurzeltem Oberboden oder abgelagertem Boden ist zu vermeiden und deshalb bei der Erschließung der Baustelle einzuplanen. Bodenschutzplan (siehe Grafik rechts)

    Tipps

    • Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan): Achten Sie darauf, dass bei der Aufstellung des verbindlichen BE-Plans Hinweise zur Ausführung der künftigen Baustraßen und Lagerflächen aufgenommen werden. Auch die Flächen für Bodenlager sowie die Tabu-Flächen sollten im BE-Plan dargestellt sein. Wenn ein Bodenschutzkonzept und ein Bodenschutzplan vorliegen, weisen Sie darauf hin, dass diese bei der Umsetzung der Baustelleneinrichtungsplanung vor Ort zu berücksichtigen sind.
    • Lagerfläche: Achten Sie auf ausreichende Größe der Lagerflächen für Oberboden- und Unterbodenmaterial sowie Baumaschinen, Baumaterial usw.
    • Lagerfläche: Sorgen Sie dafür, dass Lagerflächen ausreichend entwässert werden.
    • Eingriffsfläche: Durch die Planung von ausreichend großen Tabu-Flächen wird sich die Eingriffsfläche verkleinern. Am besten lassen sich Tabu-Flächen durch einen Bauzaun schützen.
    • Eingriffsfläche: Treffen Sie Vorkehrungen, um den Boden vor möglichen Einträgen durch auslaufende Flüssigkeiten (z.B. Öle) oder Baumaterialien (z.B. ungebundener Zement) zu schützen.
    • Baustraße: Wenn möglich sollte natürliches Material für Baustraßen verwendet werden. Zu empfehlen ist nicht nur bei Verwendung von Recycling-Material als Abgrenzung zum anstehenden Boden eine überlappende, randlich überstehende Trennschicht (z.B. Trennvlies). Beim zeitlich begrenzten Einsatz von Stahlplatten direkt auf dem Oberboden kann auf eine Trennschicht verzichtet werden.
    • Das Material für Baustraßen sollte rückwärtsfahrend/vor Kopf aufgebracht werden. Die Baustraße ist vor ihrer regulären Inbetriebnahme auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
    • Planen Sie Aufwände für die Wiederherstellung bzw. Unterhaltungsarbeiten von Baustraßen ein!
    • Der Rückbau der Baustraßen sollte durch rückschreitenden, vollständigen Ausbau des Wegebaumaterials und der Trennschicht erfolgen. Es darf keine Vermischung von Bodenmaterial stattfinden.

    Die Anlage von Baustraßen erfolgt nur bei trockenem Wetter und auf abgetrockneten Böden sowie mit geeigneten, d.h. auf die Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens abgestimmten Maschinen.

    • Baustraße: Bei geringer Befahrungsintensität (Maschinengewicht, Überfahrungshäufigkeit, Nutzungsdauer) können Baggermatratzen oder Stahlplatten zum Einsatz kommen und direkt auf den Oberboden aufgebracht werden.
    • Baustraße: Bestehende Zufahrtswege sollten genutzt werden ebenso wie bereits versiegelte Flächen im Baustellenbereich.
    • „Häuslebauer“: Steht nicht ausreichend Fläche zur Verfügung, müssen Grün-/Gartenflächen zeitweise befahren oder Baumaterial darauf zwischengelagert werden. Um schädliche Bodenveränderungen möglichst gering zu halten, können Lastverteilungsplatten (gegen Verrutschen sichern!) eingesetzt werden.
    • „Häuslebauer“: Im Hochbau, v.a. beim Errichten von Wohnhäusern mit beengten Platzverhältnissen, sollte der Oberboden sowie ein Teil des Unterbodens außerhalb umzäunter Tabu-Flächen großflächig fachgerecht abgetragen und zwischengelagert werden.
  • Baufahrzeuge

    Beim Überfahren von feuchtem Boden mit (zu) schweren Baufahrzeugen, werden die Bodenpartikel stark zusammengepresst und es kommt zur Bodenverdichtung. Staunässe ist die Folge und das Pflanzenwachstum wird gestört, weil sich die Wurzeln im Boden nicht mehr ausbreiten können (Erfahrungsbericht: Staunässe im Garten). Die Beseitigung solcher schädlichen Bodenveränderungen ist aufwändig und meist nicht vollständig rückgängig zu machen.

    Beachten Sie deshalb beim Einsatz der Baufahrzeuge folgende Punkte:

    • Der Einsatz von Radfahrzeugen sollte prinzipiell nur auf befestigten Flächenoder, wenn der Boden ungeschützt ist, bei trockenen Bodenverhältnissen (Konsistenzbereich ko1 fest/hart) erfolgen (siehe unter "Baustraßen und Eingriffsfläche").
    • Wenn Radfahrzeuge auf schwach feuchtem, ungeschütztem Boden (Konsistenzbereich ko2 halbfest/bröckelig) eingesetzt werden müssen, sorgen breite Reifen bzw. Zwillingsreifen sowie verringerter Reifendruck für eine große Aufstandsfläche und eine Verringerung der Auflast.
    • Feuchte und nasse Böden (ab ko3 „feucht“) dürfen nicht mit Radfahrzeugen befahren werden.
    • Generell sind Raupenfahrzeuge für die Bodenbearbeitung besser geeignet als Radfahrzeuge. Sie können nach Überprüfung der Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit auch bei feuchten Böden (ko 3) eingesetzt werden.
    • Für den Abtrag und Einbau von Bodenmaterial sollte auf Raupenbagger zurückgegriffen werden. Lade- oder Planierraupen sind eher ungeeignet (siehe unter "optimierter Abtrag" und Einbau von Bodenmaterial).
    • Berücksichtigen Sie stets die Bodenfeuchte beim Befahren und bei der Bodenbearbeitung (siehe unter "Bodenfeuchte Berücksichtigen").
    • Optimieren Sie den Bauablauf, sodass Flächen weniger oft überfahren werden müssen.
    • Denken Sie über die Verwendung eines Baukrans nicht nur für die Baumaßnahmen, sondern auch für den Einbau von Böden nach.
    • Erstellen Sie ein Maschinenkataster, in dem die Kontaktflächendrücke der Baufahrzeuge festgehalten sind. So können Sie je nach Bodenfeuchteverhältnissen die geeigneten Maschinen auswählen.

    Einsatzgrenzen von Baufahrzeugen für das Befahren von gewachsenem Boden lassen sich über den Druck oder über die Radlast angeben:

    • Als bodenverträglich gilt ein Kontaktflächendruck, wenn er unter 0,5 bar liegt. Dieser wird ermittelt, indem das Gesamtgewicht des Fahrzeugs durch die Kontaktfläche mit dem Boden geteilt wird.
    • Die Eignung von Radfahrzeugen lässt sich zudem näherungsweise über die Radlast abschätzen. Radlasten über 2,5 t gelten hierbei als kritisch. Radlasten unter 2,5 t sind bei gut abgetrockneten Böden verträglich.

    Eine genauere Beurteilung der Einsatzgrenze ist bei Kenntnis des aktuellen Bodenfeuchtezustands (gemessen oder geschätzt) und des Gesamtgewichts der Maschine unter Anwendung eines sogenannten Nomogramms möglich (vgl. DIN 19639).

  • Erfahrungsbericht: Bauschuttreste entsorgen

    Freunde von Familie Mannhardt hatten bei der Begrünung ihres Gartens ebenfalls Probleme. Mit zwei Meter Abstand zum Gebäude vegetierten an vielen Stellen die angesäten Pflanzen im Kümmerstadium dahin.

    Als sie dem Boden auf den Grund gingen, stießen sie in 30 cm Tiefe auf größere Beton- und Zementablagerungen, in die zum Teil Bauholz und Kabelreste eingemischt waren. Eines der beauftragten Bauunternehmen hatte seine Baureste in der Baugrube entsorgt. Da sich jedoch nach der Bauabnahme nicht mehr feststellen ließ, wer die Baumischabfälle zurückgelassen hatte, mussten die Freunde von Familie Mannhardt die Abfälle selbst entsorgen.

    Beim nächsten Bau würden Sie die Baustelle während des Bauablaufs kontrollieren und vor der Abnahme den Bodenaufbau genauer prüfen, war ihre Schlussfolgerung.

  • Erfahrungsbericht: Schadstoffe im Boden

    Ein Kollege von Andreas Mannhardt hatte ein Grundstück am Stadtrand von Altenhausen gekauft. Bei Ausheben des Fundaments stieß die Tiefbaufirma auf alte Kabel, Rohre, Plastiktüten und alte Haushaltsgegenstände, wie z.B. ein Kaffee-Service, das dem Aussehen nach aus den 1960-er Jahren stammte.

    War es am Anfang noch spannend, was beim Aushub noch zutage treten würde, war spätestens nach den ersten Untersuchungen klar, dass mit dem in den 1960-er Jahren abgelagerten Müll auch hohe Gehalte im Boden an Blei, Cadmium und Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz PAK) verbunden waren. Selbst im Oberboden waren noch Schadstoffkonzentrationen vorhanden, die um den Faktor 10 über den landesweit üblichen Hintergrundwerten lagen. Da auch die gesetzlichen Werte zur Gefahrenbeurteilung überschritten waren, bestand Handlungsbedarf.

    Die Folge des Funds war ein vollständiger Aushub der „Altlast“ mit einer vierwöchigen Verzögerung im Bauablauf und eine finanziell nicht unerhebliche Entsorgung des kontaminierten Erdreichs. Dabei lagen Informationen über die Altablagerung im städtischen Altlastenkataster vor. Eine einfache Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbehörde von Altenhausen vor dem Kauf des Grundstücks hätte ausgereicht, um entweder einen deutlich günstigeren Preis zu zahlen oder die Entsorgung mit dem vorherigen Eigentümer zu vereinbaren.

  • Erfahrungsbericht: Staunässe im Garten

    Familie Mannhardt freut sich darauf, den Garten ihres neu gebauten Häuschens für den Sommer zu gestalten. Sie haben den Boden oberflächlich gelockert und Rasen eingesät. Nach einigen Regenfällen mussten sie feststellen, dass sich im Garten Staunässe bildet und der eingesäte Rasen nicht aufgeht.

    Bei Familie Sommer von nebenan dagegen sprießt das Grün. Im Gespräch stellt sich heraus, dass Familie Sommer bei den Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ebenso wie auf dem Grundstück von Familie Mannhardt beobachtet hatte, dass der Boden großflächig mit großen Maschinen befahren wurde. Danach konnte das Wasser kaum mehr abfließen. Familie Sommer hatte deshalb nach Abschluss der Baumaßnahmen den Untergrund gelockert und darauf bestanden, dass der Oberboden in trockenem Zustand fachgerecht wieder eingebaut wurde.