Bodenschutz beim Bauen

Abtrag und Lagerung von Bodenmaterial

Was ist beim Abtrag und bei der Lagerung von Bodenmaterial im Rahmen von  Baumaßnahmen zu beachten?

  • Mutterboden schützen

    Was ist guter Mutterboden?

    Die obere Zone aus humosem Boden (Oberboden) wird oft auch Mutterboden genannt.

    Mutterboden ist im guten Zustand krümelig, humos, gut durchlüftet, leicht durchwurzelbar und kann ausreichend Niederschlagswasser aufnehmen, aber auch versickern lassen. Ein guter Oberboden muss jedoch vor allem zum Standort, zum Unterboden und zur Nutzung passen. Der vorhandene Mutterboden ist meist der beste Boden und sollte wieder eingebaut werden.

    • Der Schutz des Mutterbodens ist im Baugesetzbuch (BauGB) verankert. So ist nach § 202 BauGB bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen der Mutterboden in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
    • Da Böden in Schichten und Horizonten aufgebaut sind, sollte der Mutterboden (meistens oberer Bodenhorizont) beim Abtragen oder Zwischenlagern in keinem Fall mit dem Unterboden vermischt werden. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass der Unterboden meistens weniger Humus und Bodenlebewesen und damit auch weniger Nährstoffe enthält.
    • Zu erkennen ist der Mutterboden als oberer Teil des Mineralbodens, da er einen höheren Anteil an Humus und Bodenlebewesen enthält und sich meist durch eine dunklere Bodenfarbe vom Unterboden abhebt (DIN 19731 und DIN 18915).
    • Mutterboden sollte keine Fremdbestandteile wie Scherben, Ziegelreste, Mörtel- und Betonreste, Metalle, Glas, Schlacken, Asche, Kunststoffe, Mineralöle, Chemikalien enthalten. Außerdem soll der Mutterboden im Regelfall keine Bestandteile ausdauernder Pflanzen (z.B. Wurzeln) enthalten (DIN 18915).
    • Nach einer Baumaßnahme bedarf Mutterboden oft einer Regenerationszeit, welche gegebenenfalls durch geeignete Zusatzmaßnahmen (z.B. bei stark humosen Böden Bewässerung, bei Verdichtungen Lockerung) einzuleiten ist.
  • Abtrag optimieren

    • Erstellung einer Massenbilanz vor dem Abtrag (z.B. m³ Oberboden, m³ Unterboden). Diese Bilanz sollte berücksichtigen, wie viel Bodenmaterial die Baustelle verlässt und wie viel Bodenmaterial zugeliefert werden soll.
    • Kennzeichnung von Abgrabungsflächen und Lagerflächen für die Bodenmieten im Baustelleinrichtungsplan. Bei der Standortwahl für Bodenmieten ist besonders bei langfristiger Lagerung auf den Empfindlichkeitsgrad der Böden für Verdichtungen zu achten.
    • Im Wurzelbereich von Bäumen darf Boden nicht abgetragen werden.
    • Verwendung von Bodenaushub am Ort des Ausbaus durch späteren Wiedereinbau oder Geländemodellierung: Dies spart nicht nur Kosten, sondern entspricht auch dem Vermeidungsgebot nach DIN 19731.
    • Abtrag von Boden nur in trockenen Perioden und bei ausreichend abgetrocknetem Oberboden (siehe unter "flexible Zeitplanung").
    • Beachtung des Feuchtezustands des Bodens gemäß DIN 19731 (siehe unter "Bodenfeuchte berücksichtigen").
    • Abtrag von Oberboden und Teilen des Unterbodens, Trennung von Ober- und Unterboden beim Abtrag und bei der Zwischenlagerung (vgl. DIN 19731 und DIN 18300).
    • Geeignete Baufahrzeuge für den Abtrag sind Raupenbagger. Für den Abtransport des Bodens können z.B. Raupendumper verwendet werden.
    • Generell sind abhebende Geräte wie der Raupenbagger, ausgestattet mit einem Baggerlöffel, bodenschonender als stoßende bzw. schiebende Maschinen.
    • Der Abtrag sollte rückschreitend erfolgen, um das mehrmalige Befahren des ungeschützten Unterbodens zu vermeiden.
    • Laderaupen (= Raupenlader oder Dozer) sind daher nur bedingt geeignet und sollten höchstens bei trockenen Bodenverhältnissen zum Einsatz kommen.
    • Nicht geeignet für den Bodenabtrag sind Planierraupen und Radfahrzeuge, wie z.B. Radlader, die noch verbreitet eingesetzt werden.
  • Lagerung von Bodenmaterial

    Eine erfolgreiche Wiederherstellung von Garten- und Freiraumflächen setzt voraus, dass sowohl Abtrag als auch Zwischenlagerung des Bodenmaterials getrennt erfolgen. Die folgenden Grundsätze sind beim Anlegen der Bodenlager (Bodenmieten) zu berücksichtigen:

    • Zwischenlagerung von Ober- und Unterboden auf getrennten Bodenmieten. Darüber hinaus ist das Bodenmaterial gegebenenfalls entsprechend seiner Bodenqualitäten (unterschiedliche Feinbodenarten, Grobbodenanteile, Steingehalte, Humusgehalte, Schadstoffgehalte) weiter zu differenzieren (DIN 19731 und DIN 18915).
    • Gegebenenfalls Kennzeichnung der Bodenmieten, um einer Verwechselung im weiteren Bauablauf vorzubeugen.
    • Keine Lagerung oder Einmischung von Fremdmaterialien auf den Bodenmieten: Die Abdeckung der Bodenmieten mit einer Folie kann vor einer Verunreinigung des Bodenmaterials schützen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Belüftung des Bodenmaterials gewährleistet bleibt.
    • Vermeidung von Staunässe im Untergrund der Bodenmieten: Die Anlage von Mieten in Muldensituationen ist zum Beispiel zu vermeiden. In Hanglagen eignen sich Fanggräben oberhalb der Bodenmieten, um das Bodenmaterial vor einer seitlichen Vernässung zu schützen.
    • Gute Entwässerung der Bodenmieten, z.B. durch steile Trapezform mit Neigung von mindestens 4 %.
    • Empfohlene Schütthöhe für Oberbodenmieten in Abhängigkeit vom Tongehalt von maximal 2 m. Unterbodenmieten mit max. Schütthöhe von 4 m (DIN19731).
    • Möglichst keine Befahrung der Bodenmieten, v.a. nicht mit Radfahrzeugen (Lastkraftwagen, Radlader).
    • Sofortige Begrünung des zwischengelagerten Bodenmaterials. Günstig sind tiefwurzelnde, winterharte und stark wasserzehrende Pflanzen, wie z.B. Luzerne, Waldstauden-Roggen, Lupine oder Ölrettich (vgl. DIN 19731).
    • Lockere Schüttung der Bodenmieten, Aufschütten nur in trockenem Zustand. Eine anschließende Glättung und Profilierung reduzieren das Eindringen von Wasser. Andrücken vermindert dabei das Verschmieren von Boden.