Vorausschauende Planung
Wenn das Wasser in den Fahrspuren oder in der Baugrube steht, ist es für kostengünstige Lösungen meist zu spät. Hier gilt es vorzubeugen: Bodenschonende Maßnahmen werden umso günstiger, je eher sie im Vorhaben berücksichtigt werden.
Immer häufiger werden für Bauvorhaben Bodenschutzmaßnahmen von der Genehmigungsbehörde gefordert. Prüfen Sie, wie das in Ihrem Bauprojekt ist.
Unabhängig von der behördlichen Vorgabe lohnt sich Bodenschutz auf der Baustelle (Warum Bodenschutz - Es lohnt sich!). Werden bodenschonende Maßnahmen für die Bauphase bereits eingeplant? Weisen Sie die Bauleitung auf Ihre Anforderungen hin bzw. nehmen Sie diese in den Vertrag auf und prüfen Sie beim Bau, ob die Maßnahmen umgesetzt werden.
Was ist zu berücksichtigen
Die folgenden Fragen sollten vor dem Erwerb einer Immobilie oder bei einem Investitionsvorhaben geklärt werden:
- Liegen für das Grundstück Hinweise auf Altlasten oder Schadstoffe im Boden vor?
- Befindet sich Ihr Grundstück im Überschwemmungsgebiet?
- Wie groß ist der Grundwasserflurabstand im Bereich des Baukörpers?
- Ist ein Grundwasserwiederanstieg im Bereich Ihres Grundstücks zu erwarten, z.B. durch Gewässerrenaturierungen oder die Flutung von Abgrabungsbereichen?
- Gibt es Hinweise auf Bergsenkungen oder Bergbautätigkeiten?
- Ist eine Versickerung auf Ihrem Grundstück möglich?
Die folgenden Punkte sollten Sie und Ihre Bauleitung bereits vor der Bau- bzw. Umbauphase geklärt haben:
- Für eine ausgeglichene Bodenmassenbilanz sorgen: den Abtrag optimieren (siehe unter "Abtrag optimieren")
- Verdichtung des zukünftigen Gartenbereichs durch Bauarbeiten vermeiden (siehe "bodenschonende Baumaßnahmen")
- Sachgerechte Lagerung von Bodenmaterial (siehe unter "Lagerung vonBodenmaterial")
- Fachgerechter Einbau von schadstoffarmem Bodenmaterial
- Kein Vergraben oder Verbrennen von Bauschutt und Bauabfällen
- Macht es Sinn bauliche Möglichkeiten zur Versickerung von Regenwasser einzuplanen?
- Die Untere Bodenschutzbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis, die Bauaufsichtsbehörde oder das Umweltamt stehen dafür als Ansprechpartner zur Verfügung.
Vertragsbeispiele
Was sollten Sie schriftlich vereinbaren oder im Kaufvertrag verankern?
- Eine Abfrage zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen bei der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde mit dem Resultat der Altlastenfreiheit
- Ein Baustelleinrichtungsplan mit konkreter Planung von Zufahrtswegen, Baustraßen, Lagerflächen für Material und Bodenaushub, Baustellencontainer etc. wird erstellt und abgestimmt (siehe unter "Planung von Baustelleneinrichtungen").
- Die bauseitige Verdichtung des Untergrundes auf geplanten Garten-, Grün- und Freiflächen ist zu vermeiden. Im Schadensfall muss die nachträgliche Beseitigung durch ein Fachunternehmen erfolgen.
- Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und Normen wird gewährleistet.
- Ausführungshinweise für den fachgerechten (Wieder-)Einbau von Bodenmaterial werden erarbeitet und berücksichtigt.
- Bei Anlieferung von externem Bodenmaterial: Bestätigung der Qualität durch einen Herkunftsnachweis oder Analysen des anzuliefernden Bodenmaterials auf Einhaltung der Vorsorgewerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (siehe unter "Was ist bei der Anlieferung zu beachten")
- Ergänzend zum Bauplan sind die unmittelbar an Gebäude und Garagen angrenzenden Flächen und Einbauten (z.B. Terrassen, Treppen, Wege, Kanäle) konkret dreidimensional darzustellen.
- Herkunftsnachweis
- Beispiel für ein umfassendes Leistungsverzeichnis für Erdbaumaßnahmen im Rahmen eines Großprojekts
Planung von Baustelleneinrichtung
Ein wichtiger Baustein zum Schutz des Bodens und für einen effektiven Bauablauf ist die Erstellung eines Bodenschutzplans (siehe Grafik rechts). Er wird frühzeitig, d.h. parallel mit dem Baustelleneinrichtungsplan erstellt. Beide Pläne sind aufeinander abzustimmen und werden als Anlage der Ausschreibung von Baumaßnahmen beigelegt. Die folgenden Angaben sollten im Bodenschutzplan enthalten und zeichnerisch dargestellt sein:
- Darstellung der konkreten für eine Überbauung vorgesehenen Flächen
- gegebenenfalls aus dem Bebauungsplan: Flächen zum Schutz der Pflege nach BauGB § 9 (1) Nr. 20
- Flächen, die nicht befahren oder durch die Baumaßnahme beeinflusst werden dürfen, und z.B. durch einen Bauzaun gesichert werden können (sog. Tabu-Flächen)
- Flächen zur Einrichtung von Baustraßen und Zufahrtswegen
- Flächen, die bauzeitlich als Lager- und Arbeitsfläche genutzt werden sollen, z.B. zur Lagerung oder zur Verarbeitung von Baumaterial
- Flächen zur Lagerung und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Flächen zum Abstellen von Baucontainern, Arbeitsgeräten und Fahrzeugen
- Flächen mit besonderen Anforderungen an die Standsicherheit, z.B. für einen Baukran (mit Darstellung der Reichweite für Ausleger)
- Flächen, auf denen Ober- und Unterboden abgegraben oder aufgefüllt werden sollen
- Flächen zur getrennten Lagerung von Oberboden und Unterboden
- empfindliche Flächen, für die mögliche witterungsbedingte Stillstandszeiten eingeplant werden müssen.
Kontrolle vorsehen
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Überprüfen Sie deshalb während der Bauphase regelmäßig den Ablauf der Bauarbeiten und die Baugrube. Zu schädlichen Bodenveränderungen kann es auch schon im Vorfeld kommen, z.B. bei der Baufeldfreimachung, bei Erschließungsarbeiten im zukünftigen Wohngebiet oder bei einer Geländenivellierung.
Tipps: Was können Sie selbst kontrollieren?
- Beachtung der Witterungsverhältnisse bei der Beurteilung der Einsatzfähigkeit von Baumaschinen und beim Einbau von Füll- oder Mutterboden, Terminverschiebung bei sehr feuchten Böden
- Bodenverfärbungen und Fremdstoffe im Untergrund (z.B. Bauschutt, Aschen, Hausmüll, Öle oder Farben) sowie auffällige Gerüche (z.B. Öl oder Benzin)
- Prüfung, ob Maschinen und Tanks auf dem Boden gereinigt oder befüllt werden
- Überprüfung des angelieferten Bodenmaterials auf Fremdmaterialien (z.B. Bauschutt, Scherben, Kabel) oder auffällige Gerüche
- bei größeren Mengen an Fremdstoffen und Verdacht auf Schadstoffe: Einschaltung eines Gutachters zur Beurteilung möglicher Bodenbelastungen.
- bei zeitlichen Engpässen: Hilfe durch Freunde und Familienangehörige
- fotografische Dokumentation von festgestellten Sachverhalten und Mängeln und Forderung nach deren Beseitigung
- bei Bauabnahme: Kontrolle des Bodenaufbaus bzw. der Bodenzusammensetzung
Gefährdung von Böden bei Baumaßnahmen
Böden unterliegen bei der Ausführung von Baumaßnahmen vielfältigen und nachhaltigen Eingriffen, die zu schädlichen Bodenveränderungen führen können und nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind.
- Verdichtung von Böden durch schwere Maschinen und Befahren von feuchten Böden bis in den Unterboden, v.a. bei schweren, tonigen Böden mit der Folge von Staunässe und reduziertem Pflanzenwachstum
- Versiegelung von Böden durch Nutzungen wie Plätze, Wege, Nebengebäude und wasserdichte Beläge verhindert den Austausch zwischen Böden, Luft und Grundwasser
- Abtrag von Böden und Umlagerung mit Veränderung des Bodengefüges mit reduziertem Wasserspeichervermögen
- Vermischung mit bodenfremden Stoffen mit Folgen von Verlust oder Verschlechterung der Bodenqualität, wie z.B. der Versickerungsleistung
- Eintrag von Schadstoffen durch verfülltes Bodenmaterial, fremde Bodenmassen, Reste von Bau- bzw. Abbrucharbeiten, Bauabfälle oder durch das Umfüllen von Baustoffen, Farben bzw. beim Befüllen von Maschinen und Tanks
- Aufschüttung von Böden mit Veränderung der Bodenfunktionen, Verdichtung, Erosion und eventuell Eintrag von Schadstoffen
Diese Nachteile können Sie verhindern, wenn Sie die Hinweise zu bodenschonenden Baumaßnahmen beachten.
Neophyten auf Baustellen
In den letzten Jahren wird eine starke Verbreitung von invasiven Neophyten festgestellt. Beispiele sind der Riesenbärenklau, der japanische Staudenknöterich, das drüsige Springkraut, der Sommerflieder oder die beifußblättrige Ambrosie. Diese Pflanzen können aufgrund ihres starken Wachstums heimische Arten verdrängen und die natürliche Artenvielfalt nachteilig beeinflussen. Von einigen Neophyten können gesundheitliche Gefahren für Menschen oder Nutztiere ausgehen. Invasive Neophyten sind auch immer häufiger auf Baustellen anzutreffen. Die Vermeidung einer Ausbreitung invasiver Neophyten erfordert eine frühzeitige Abstimmung zwischen bauausführenden Unternehmen und Behörden.
Zur Berücksichtigung vorhabenbezogener oder baulicher Risiken sollten daher:
- Informationen über das Vorkommen von invasiven Neophyten im Baufeld dokumentiert und ggf. kartiert werden (vgl. DIN 19639),
- Standorte innerhalb der Baubedarfsflächen, auf denen invasive Neophyten wachsen, bereits im Bodenschutzkonzept gekennzeichnet werden,
- abgetragene Böden mit invasiven Neophyten möglichst am Entnahmeort wiederverwertet oder so entsorgt werden, dass deren Weiterverbreitung ausgeschlossen ist,
- abgetragene Böden, die nachweislich Neophyten(teile) enthalten, nicht auf anderen Baumaßnahmen für Rekultivierungsmaßnahmen verwendet werden.
Weitere Informationen für bauausführende Unternehmen und Behörden finden sich im Merkblatt „Neophyten auf Baustellen“ der Zentralschweizer Kantone. Zum Umgang mit Neophyten auf Baustellen hat der Landkreis Löbau-Zittau eine Handlungsempfehlung herausgegeben.
Erfahrungsbericht: Staunässe im Garten
Familie Mannhardt freut sich darauf, den Garten ihres neu gebauten Häuschens für den Sommer zu gestalten. Sie haben den Boden oberflächlich gelockert und Rasen eingesät. Nach einigen Regenfällen mussten sie feststellen, dass sich im Garten Staunässe bildet und der eingesäte Rasen nicht aufgeht.
Bei Familie Sommer von nebenan dagegen sprießt das Grün. Im Gespräch stellt sich heraus, dass Familie Sommer bei den Baumaßnahmen auf dem eigenen Grundstück ebenso wie auf dem Grundstück von Familie Mannhardt beobachtet hatte, dass der Boden großflächig mit großen Maschinen befahren wurde. Danach konnte das Wasser kaum mehr abfließen. Familie Sommer hatte deshalb nach Abschluss der Baumaßnahmen den Untergrund gelockert und darauf bestanden, dass der Oberboden in trockenem Zustand fachgerecht wieder eingebaut wurde.