Bodenschutz beim Bauen

Schadstoffbelastungen in Böden

Je nach Vornutzung können sich auch auf Ihrem Grundstück Schadstoffe im Boden befinden. Flächen, die z.B. als Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Tankstellen oder auch Gärtnereien genutzt wurden, können mit Schadstoffen belastet sein. Auch ehemalige Tongruben, Bombentrichter oder Mulden können mit Abfall verfüllt sein und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Bei Grundstückskäufen sollte deshalb stets überprüft werden, ob das Grundstück auf einer Altablagerung liegt oder ob es gewerblich/industriell genutzt wurde und evtl. Schadstoffbelastungen auf dem Grundstück vorhanden sind.

Tipp

Informieren Sie sich beim Umweltamt oder bei der Unteren Bodenschutzbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis vor dem Kauf oder Bau, ob der Boden des Grundstücks belastet sein kann. Die Untere Bodenschutzbehörde führt ein Verzeichnis über mögliche Verdachtsstandorte, das Altlastenkataster/ Altlastenverdachtsflächenkataster. Darüber hinaus kann sie vielleicht nich weiter Auskünfte geben. Gegebenenfalls fallen dabei Gebühren an, die sich jedoch schnell rechnen.

  • Hintergrundbelastungen

    Schadstoffgehalte in Böden können nicht nur punktuell durch Ablagerungen von Abfall oder die gewerblich-industrielle Nutzung in Böden gelangen, sondern auch flächenhaft erhöht sein. Ursachen sind z.B. naturbedingt (geogen) erhöhte Schwermetallgehalte, historischer Bergbau, Überschwemmungen oder diffuse Einträge über die Luft. So weisen u.a. ältere Siedlungsgebiete oft höhere Schadstoffgehalte in den Böden auf.

    Tipps

    Möchten Sie wissen, wie hoch die Schadstoffgehalte im Umfeld Ihres Grundstücks sind? Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

    • Informationen zur Schadstoffsituation in der Umgebung Ihres Grundstücks aus der digitalen Bodenbelastungskarte (BBK) einholen. Diese liegt in vielen Städten und Kreisen in NRW flächendeckend vor und gibt Auskunft über die Schadstoffgehalte in Böden. Auskunft erhalten Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
    • Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastungen „FIS StoBo“ bietet online Möglichkeiten zur eigenen Recherche.
    • Eine erste Orientierung bieten auch die aus dem FIS StoBo ermittelten Hintergrundwerte. Diese sind im LANUV-Fachbericht 66 veröffentlicht worden.
  • Was tun bei Altlastenverdacht?

    Was tun, wenn ein Verdacht auf Schadstoffe im Boden besteht? In diesem Fall sind Bodenuntersuchungen eine gute Investition.

    Nehmen Sie Kontakt mit der Unteren Bodenschutzbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis auf, bevor Sie Untersuchungen vornehmen. Die Behörde gibt Hilfestellung bei der Untersuchung und hilft bei der Bewertung der Ergebnisse.

    Zur Klärung von Risiken werden von Sachverständigen Bodenproben genommen und im Labor chemisch auf die Inhaltsstoffe analysiert. Die Ergebnisse werden in einem Kurzbericht mit Empfehlungen zusammengefasst. Für die Bewertung liegen rechtliche Vorgaben vor, die auch Werte zur Gefahrenbeurteilung enthalten.

    Bei Altlastenverdacht bietet das LANUV

    Beachten Sie: auch wenn auf Ihrem Grundstück erhöhte Schadstoffgehalte gefunden werden, muss dies nicht zwangsläufig eine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

  • Erfahrungsbericht: Schadstoffe im Boden

    Ein Kollege von Andreas Mannhardt hatte ein Grundstück am Stadtrand von Altenhausen gekauft. Bei Ausheben des Fundaments stieß die Tiefbaufirma auf alte Kabel, Rohre, Plastiktüten und alte Haushaltsgegenstände, wie z.B. ein Kaffee-Service, das dem Aussehen nach aus den 1960-er Jahren stammte.

    War es am Anfang noch spannend, was beim Aushub noch zutage treten würde, war spätestens nach den ersten Untersuchungen klar, dass mit dem in den 1960-er Jahren abgelagerten Müll auch hohe Gehalte im Boden an Blei, Cadmium und Polycyclischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz PAK) verbunden waren. Selbst im Oberboden waren noch Schadstoffkonzentrationen vorhanden, die um den Faktor 10 über den landesweit üblichen Hintergrundwerten lagen. Da auch die gesetzlichen Werte zur Gefahrenbeurteilung überschritten waren, bestand Handlungsbedarf.

    Die Folge des Funds war ein vollständiger Aushub der „Altlast“ mit einer vierwöchigen Verzögerung im Bauablauf und eine finanziell nicht unerhebliche Entsorgung des kontaminierten Erdreichs. Dabei lagen Informationen über die Altablagerung im städtischen Altlastenkataster vor. Eine einfache Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbehörde von Altenhausen vor dem Kauf des Grundstücks hätte ausgereicht, um entweder einen deutlich günstigeren Preis zu zahlen oder die Entsorgung mit dem vorherigen Eigentümer zu vereinbaren.