Überwachung und Bewertung

Zum Schutz der Badenden entnehmen die Überwachungsbehörden während der Badesaison alle vier Wochen Wasserproben, die auf mikrobiologische Kenngrößen untersucht werden, um die bakterielle Belastung eines Badegewässers abzuschätzen. Wäre die Belastung zu hoch, also der Grenzwert überschritten, würde ein zeitweiliges Badeverbot ausgesprochen.

Die Bewertung der Messergebnisse erfolgt einerseits unmittelbar über aktuelle Werte und andererseits über langfristige Messreihen. Für die langfristige Bewertung finden die Regeln der EU-Badegewässerrichtlinie Anwendung.

  • Die EG-Badegewässerrichtlinie und die nordrhein-westfälische Badegewässer-Verordnung

    Die EG-Badegewässerrichtlinie und die nordrhein-westfälische Badegewässer-Verordnung

    Seit über 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer nach der europäischen Badegewässerrichtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der Richtlinie hat die Europäische Union einen EU-weit flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt.

    Die neuen europäischen Regelungen wurden 2008 von Bund und Ländern in nationales Recht umgesetzt.
    Die nordrhein-westfälische Badegewässerverordnung orientiert sich eng an den europäischen Vorgaben.

    Die regelmäßige und einheitliche Überwachung der Badegewässerqualität hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und die Information der Bevölkerung über die Untersuchungsergebnisse bilden den Schwerpunkt der nun geltenden Regeln. Die Richtlinie sieht ausserdem vor, dass für jedes Badegewässer ein Badegewässerprofil erstellt wird. Mit dem Badegewässerprofil können mögliche Einflüsse auf die Badegewässerqualität früh erkannt und beseitigt werden. Die Badegewässerprofile werden zurzeit durch die Kreise und kreisfreien Städte erstellt.

    Ein wichtiges Element der Richtlinie ist die Information und Einbindung der Öffentlichkeit. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich schnell über die Badegewässerqualität informieren können und kann sich an der Aufstellung der Badegewässerliste beteiligen. Dazu dient dieses Internetangebot (www.badegewaesser.nrw.de). Achten Sie aber auch auf die Informationen, die Ihnen an der Badestelle selbst oder über die örtlich zuständigen Behörden, zum Beispiel über die Lokalpresse, angeboten werden.

  • Überwachung der Badegewässer

    Überwachung der Badegewässer

    Bei der Überwachung der Badegewässer steht der Schutz der Badenden im Vordergrund. In NRW wird die Qualität der EG-Badegewässer - also der Gewässer, in denen das Baden durch die Überwachungsbehörden ausdrücklich gestattet wird und bei denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist - regelmäßig während der Badesaison (in der Regel in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September) durch die Gesundheitsämter überwacht. Die Überwachungsbehörden entnehmen dazu an den gemeldeten Badestellen mindestens alle vier Wochen Wasserproben und lassen diese auf mikrobiologische Kenngrößen untersuchen, um insbesondere die bakterielle Belastung der Gewässer abzuschätzen. Darüber hinaus werden Ortsbesichtigungen des Badegebietes durchgeführt, um die hygienische Gesamtsituation des Badegewässers abzuschätzen.

    Um Auskunft über den Grad der Verschmutzung geben zu können, werden regelmäßig gesundheitlich relevante Parameter untersucht. Geprüft wird unter anderem das Auftreten der Darmbakterien "Intestinale Enterokokken" und "Escherichia coli", die – als natürliche Darmbewohner von Mensch und Tier – durch Ausscheidungen in das Badegewässer gelangen können. Erhöhte Konzentrationen dieser Darmbakterien zeigen damit entsprechende fäkale Verunreinigungen des Gewässers an (Fäkalindikatoren), bei denen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch mit Krankheitserregern fäkaler Herkunft und damit mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko der Badegäste zu rechnen ist. Wenn eine erhöhte Konzentration dieser Fäkalindikatoren vorliegt, wird zum Schutz der Badegäste ein zeitweiliges Badeverbot erlassen. Das kann zum Beispiel notwendig sein, wenn sich an dem Badesee viele Wasservögel niedergelassen haben. Das Badeverbot wird erst wieder aufgehoben, wenn eine ausreichende Wasserqualität erreicht ist. Ob dies im letzten Jahr der Fall gewesen ist, erkennen Sie an der Kennzeichnung "zeitweiliges Badeverbot".

    Wenn im ganzen Jahr kein Badebetrieb möglich war, zum Beispiel wegen Sanierungsarbeiten, wird auch dies kenntlich gemacht.

    Ergänzend zur Überwachung der Wasserqualität wurden Badegewässerprofile erstellt, damit die generellen Einflüsse auf die Wasserqualität frühzeitig erkannt werden können. Die Badegewässerprofile wurden erstellt und sind bei den Ergebnissen der einzelnen Badestellen veröffentlicht.

  • Bewertung der Badegewässer-Qualität

    Bewertung der Badegewässer-Qualität

    Die Qualität der Badegewässer wird in zwei Stufen beurteilt. Zum einen wird die generelle Situation des Badegewässers bewertet. Dies erfolgt nach den Regeln der EG-Badegewässerrichtlinie auf Basis der Messwerte der vergangenen vier Jahre. Zum anderen werden die aktuellen Messergebnisse von den Gesundheitsbehörden unmittelbar bewertet.


    Die aktuellen Ergebnisse können in der Auflistung der Badegewässer abgefragt werden. In Nordrhein-Westfalen hatten fast alle Gewässer eine ausgezeichnete oder gute Qualität und waren zu jeder Zeit unbedenklich zum Baden geeignet. Im vergangenen Jahr wurde lediglich an einem Gewässer zeitweilig wegen zu starker Blaualgenentwicklung vorsorglich ein Badeverbot verhängt. Ein Gewässer wird wegen Grenzwertüberschreitung in den zurückliegenden 4 Jahren von der Kommission mit mangelhaft bewertet.


    Bewertung nach der EG-Badegewässer-Richtlinie

    Nach den Regeln der EG-Richtlinie wird die Qualität eines Badegewässers anhand der Daten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Durch eine statistische Auswertung der Probenwerte der letzten vier Jahre wird der Wert ermittelt, den voraussichtlich 90 oder 95 % aller Proben für dieses Badegewässer unterschreiten werden. Dieser ermittelte Wert wird dann mit den folgenden Grenzwerten abgeglichen und so die Einstufung der Badegewässerqualität bestimmt.

    Parameter
    ausgezeichnete
    Wasserqualität

    gute
    Wasserqualität

    ausreichende
    Wasserqualität
     Baden ist möglich, die Wasserqualität ist aus hygienischer Sicht ausgezeichnetBaden ist möglich, die Wasserqualität ist aus hygienischer Sicht gutBaden ist möglich, die Wasserqualität ist aus hygienischer Sicht ausreichend
    Intestinale Enterokokken (KBE/100 mL)200 *400 *330 **
    Escherichia Coli (KBE/100mL)500 *1000*900 **
    Werden die oben genannten Grenzwerte nicht eingehalten, wird die Badestelle wie folgt gekennzeichnet:  mangelhafte Wasserqualität
    Wird ein Badeverbot ausgesprochen, wird die Badestelle wie folgt gekennzeichnet:Badeverbot / vom Baden wird abgeraten
    Badegewässer kann nicht bewertet werden, weil noch nicht mindestens 16 Einzelproben vorliegenkeine Bewertung möglich

    * Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung. Siehe Anlage 2 der Badegewässerverordnung
    ** Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung. Siehe Anlage 2 der Badegewässerverordnung

     

    Bewertung der Messdaten aus der laufenden Badesaison

    Während der Badesaison werden die Badegewässer mindestens alle 4 Wochen durch die Gesundheitsbehörden überwacht. Die Ergebnisse werden dann unmittelbar durch die Gesundheitsbehörden hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Einschätzung (Badeverbot) beurteilt.

    Badeverbot

    Falls die Ergebnisse einer Probe den Wert > 700 KBE/100 mL bei Intestinalen Enterokokken bzw. > 1800 KBE/100 mL bei Escherichia Coli überschreiten, sollen die Gesundheitsämter eine sofortige Nachkontrolle durchführen. Liegen bei der Nachkontrolle die Messergebnisse wieder über diesen Werten, wird empfohlen ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen. Das Verbot ist aufzuheben, wenn durch Messungen festgestellt wurde, dass zumindest wieder eine ausreichende Badegewässerqualität erreicht ist.

  • Badegewässerprofile

    Badegewässerprofile

    Badegewässerprofile wurden erstmals im Jahr 2011 erstellt. Sie haben zum Ziel, eine allgemeine Beschreibung des Badegewässers hinsichtlich der physikalischen, hydrologischen und geografischen Eigenschaften darzustellen. Des Weiteren sollen alle potenziellen und möglichen Verschmutzungsquellen des Badegewässers und anderer Oberflächengewässer des Einzugsgebietes erfasst werden. Diese Verschmutzungen können beispielsweise durch Regen- und Abwassereinleitungen verursacht worden sein oder durch Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen nach Starkniederschlägen. Eine Bewertung der Gefahr einer Vermehrung von Blaualgen (Cyanobakterien) und anderen Algen soll bei der Darstellung des Badegewässerprofils ebenfalls erfolgen.

    Eine Aktualisierung des Badegewässerprofils erfolgt, je nach Qualitätseinstufung der vergangenen Jahre, spätestens nach vier Jahren oder wenn umfangreiche Bauarbeiten oder Änderungen der Infrastruktur in der Nähe oder am Badegewässer durchgeführt worden sind.

    Die Profile zu den einzelnen Badegewässern finden Sie in der Badegewässerkarte, durch anklicken der einzelnen Badegewässer.